FAQ: Welche Auswirkung hat die fehlende einheitliche Definition für teilstationäre Dialysebehandlung auf die Sollstatistik?
Aufgrund des Fehlens einer einheitlichen Falldefinition für teilstationär durchgeführte Dialysebehandlungen können die Fallzahlen der (teil-)stationären Leistungserbringer weder untereinander noch mit den Fallzahlen der Leistungserbringer aus dem ambulanten, vertragsärztlichen Bereich verglichen werden. Der etablierte Soll-Ist-Abgleich pro Leistungserbringer ist jedoch möglich.