FAQ: Welche Leistungserbringer müssen einrichtungsbezogen dokumentieren?
Sämtliche Leistungserbringer, die in einem Jahr mindestens eine Tracer-Operation in den ersten zwei Quartalen erbracht und über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet haben, sind zur einrichtungsbezogenen Dokumentation verpflichtet. Als Tracer-Operationen werden im Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) die Operationen bezeichnet, die hinsichtlich einer sich ggf. entwickelnden postoperativen nosokomialen Wundinfektion betrachtet werden:
- Liste von Tracer-Operationen aus dem Bereich ambulante Operationen durch niedergelassene Ärzte
- Liste von Tracer-Operationen aus dem Bereich ambulante Operationen am Krankenhaus
- Liste von Tracer-Operationen aus dem Bereich stationäre Operationen durch Belegärzte
- Liste von Tracer-Operationen aus dem Bereich stationäre Operationen durch Krankenhäuser
Krankenhäuser sollen auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zwischen Belegärztin bzw. Belegarzt und Krankenhaus diesen für die Erfüllung der Dokumentationspflicht zu erhebende Daten für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation des Krankenhauses möglichst in maschinenlesbarer und -verwertbarer Form zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für die Erfüllung der Dokumentationspflicht ermächtigter Ärztinnen bzw Ärzte.