FAQ: Wie werden Daten zu ambulanten Tracer-Operationen erhoben, wenn ambulante Leistungserbringer nicht fallbezogen dokumentieren müssen?
Die Informationen zu den Tracer-Operationen ambulanter und stationärer Leistungserbringer werden aus den Sozialdaten bei den Krankenkassen bezogen, sodass hierzu von den Leistungserbringern keine Dokumentation ausgefüllt werden muss. Da im Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) nur stationär diagnostizierte postoperative Wundinfektionen betrachtet werden, werden Informationen zum Auftreten einer postoperativen Wundinfektion ausschließlich durch Krankenhäuser erhoben.