FAQ: Wie wird bei QS-Verfahren mit patientenidentifizierenden Daten sichergestellt, dass der einzelne Patient nicht identifiziert werden kann?
Bei den Qualitätssicherungsverfahren mit patientenidentifizierenden Daten wird durch spezielle Verschlüsselungen sichergestellt, dass keine Stelle außerhalb des Krankenhauses oder der Arztpraxis QS-Daten und Patienteninformationen gleichzeitig eingesehen werden können. Die patientenidentifizierenden Daten werden nur bei GKV-Patientinnen und -Patienten erhoben und beschränken sich auf die eGK-Versichertennummer. Nur in der Perinatalmedizin wird bei gesetzlich versicherten Patientinnen zusätzlich der Name der Mutter erfasst, um die QS-Daten der QS-Verfahren Geburtshilfe und Neonatologie verknüpfen zu können.
Die patientenidentifizierenden Daten werden durch eine Vertrauensstelle in ein Patientenpseudonym umgewandelt, das jeweils nur für ein QS-Verfahren gilt. Das IQTIG arbeitet nur mit pseudonymisierten Daten.