FAQ: Wie wird sichergestellt, dass einzelne Patientinnen und Patienten durch die QS-Ergebnisse nicht identifiziert werden können?
Alle Ergebnisse werden zunächst vertraulich den Leistungserbringern (Krankenhäusern oder Arztpraxen) zur Verfügung gestellt und bei Auffälligkeiten durch einen Strukturierten Dialog bzw. ein Stellungnahmeverfahren überprüft und bewertet.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt anschließend auf Basis der Regelungen für den Qualitätsbericht (Qb-R). Diese Regelungen berücksichtigen den Datenschutz und stellen sicher, dass bei Fallzahlen zwischen 1 und 3 keine Ergebnisse veröffentlicht werden. Auf diese Weise soll der Rückschluss auf einzelne Patientinnen und Patienten verhindert werden.