Grundlagen unserer Arbeit
Das IQTIG entwickelt als unabhängiges wissenschaftliches Institut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‐BA) Verfahren zur gesetzlichen Qualitätssicherung sowie zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen und wirkt an deren Umsetzung mit. Basis dafür sind die Methodischen Grundlagen des IQTIG. Ergänzend dazu sind unter den Biometrischen Methoden Informationen zur Auswertung von Follow-up-Indikatoren in der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) veröffentlicht.
Die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben des IQTIG in der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung sind im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) festgeschrieben, insbesondere in §§ 136 und 137a. Darüber hinaus definiert das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) Aufgaben des IQTIG in der qualitätsorientierten Steuerung des Gesundheitswesens.
Die Grundlage für die Durchführung der QS-Verfahren sind die Richtlinien des G-BA.