Bundes-Klinik-Atlas

Das IQTIG wurde 2024 vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) damit beauftragt, die Qualität der stationären Versorgung durch einen Bundes-Klinik-Atlas zu fördern. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Krankenhaustransparenzgesetz, welches am 28. März 2024 in Kraft trat. 

Ab dem 15. April 2026 wird der Bundes-Klinik-Atlas nicht mehr vom BMG sondern vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) organisiert. Das IQTIG und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liefern Qualitätsdaten zu. 

Welche Aufgaben hat das IQTIG beim Bundes-Klinik-Atlas?

Bei der Umsetzung des Bundes-Klinik-Atlasses übernimmt das IQTIG wichtige Aufgaben. Dazu gehören die Festlegung der zu veröffentlichenden Daten aus den datengestützten QS-Verfahren nach § 136 SGB V und die Etablierung einer Indexbildung bzw. Aggregation von Daten zu Komplikationen und Sterblichkeit sowie zu patientenrelevanten Prozessen. Die Aggregation enthält auch eine standort-, fachabteilungs- und leistungsgruppenbezogene Zuordnung der Daten.
Weitere Aufgaben des IQTIG sind die Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln in der stationären Versorgung, u.a. zur standortbezogenen Veröffentlichung und die Erhebung der vom G-BA beschlossenen Mindestmengen für die einzelnen Krankenhausstandorte.

Hinzu kommt die Erhebung der vom G-BA definierten Stufen der Notfallversorgung für die einzelnen Krankenhausstandorte.
Außerdem hat das IQTIG 2024 einen Prüfbericht über den Einfluss auf die Qualität der Versorgung der personellen Ausstattung weiterer Gesundheitsberufe sowie den jeweiligen Anteil von Leiharbeit bei Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegepersonal erstellt. Darüber legt der Bericht dar, welche zusätzlichen Daten erhoben werden müssen, um diesen Einfluss weiter zu untersuchen und transparent ausweisen zu können.

Patientennutzen

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Notfallstufen

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