Wie entwickeln wir Qualitätsindikatoren?

Um neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln gehen wir in drei Schritten vor:
Im ersten Schritt tragen wir die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Themenbereich zusammen, für den wir Indikatoren entwickeln sollen. Ein Themenbereich könnte beispielsweise die Herzinfarktversorgung in Deutschland sein.
Außerdem berufen wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Ärztinnen und Ärzte, die in dem Themenbereich arbeiten und forschen und Patientinnen und Patienten in ein Expertengremium. Dieses Expertengremium begleitet die Entwicklung der Indikatoren mit seiner Expertise.
Zusätzlich laden wir weitere Patientinnen und Patienten ein, uns im Rahmen von Fokusgruppen ihre Erfahrungen zu berichten. Aus all diesen Informationen erstellen wir Qualitätsmerkmale, die für eine gute Versorgung in dem Themenbereich stehen. Ein Qualitätsmerkmal der Herzinfarktversorgung ist zum Beispiel die rechtzeitige Öffnung des verschlossenen Herzkranzgefäßes mit einem Katheter.

Im zweiten Schritten werden Messinstrumente entwickelt, mit denen gemessen werden kann, ob eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus das jeweilige Qualitätsmerkmal erfüllt. Dazu nutzen wir die Daten, die Arztpraxen und Krankenhäuser für ihre Abrechnungen an die Krankenkassen senden und wir entwickeln zusätzliche Fragebögen für Arztpraxen und Krankenhäuser sowie Fragebögen für Patientinnen und Patienten. Dabei stellen wir immer sicher, dass alle Vorgaben des Datenschutzes eingehalten werden und keine Informationen über individuelle Patientinnen und Patienten weitergegeben werden.

Im letzten Schritt testen wir die entwickelten Fragebögen praktisch. Dabei prüfen wir, ob die Fragebögen gut verstanden, gut ausgefüllt und richtig ausgewertet werden können. Am Ende des Entwicklungsprozesses liegen dann meist mehrere Qualitätsindikatoren vor, die wir dem G-BA zum Einsatz in dem jeweiligen Themenbereich empfehlen.
Eine ausführliche Beschreibung unserer wissenschaftlichen Vorgehensweise finden Sie in unseren "Methodischen Grundlagen".

Wie fördern wir die Versorgungsqualität?

Die Krankenhäuser und Arztpraxen in Deutschland werden auch von externen Organisationen dabei unterstützt, die Ergebnisse der Qualitätsindikatoren für Qualitätsverbesserungen zu nutzen. Bei den meisten Qualitätsindikatoren sind dafür die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) der Bundesländer zuständig. Bei einigen Qualitätsindikatoren ist das IQTIG selbst dafür zuständig. Bei anderen Qualitätsindikatoren werden die Krankenhäuser und Arztpraxen von den jeweils zuständigen Stellen auf Ebene der Bundesländer unterstützt.
Das Vorgehen dabei ist durch den G-BA in einer Richtlinie geregelt (Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung). Erreicht ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis den vorgegebenen Vergleichswert in einem Qualitätsindikator nicht, wird das Krankenhaus oder die Arztpraxis um eine Erläuterung gebeten, weshalb die Ergebnisse weniger gut ausgefallen sind.

Dies erfolgt zunächst meist schriftlich, kann aber auch ein Gespräch oder eine Besichtigung vor Ort umfassen. Auf der Grundlage der schriftlichen Erläuterungen und manchmal auch Gesprächen sowie Besichtigungen vor Ort, entscheidet das IQTIG oder die Landesstelle, ob Fördermaßnahmen nötig sind.
Folgende Maßnahmen kommen dabei unter anderem in Frage: Besuch von Fortbildungen, Teilnahme an Qualitätszirkeln und der Besuch des Krankenhauses oder der Arztpraxis durch Expertinnen und Experten.
Ist das Qualitätsproblem größer, schließen wir mit dem Krankenhaus oder mit der Arztpraxis eine schriftliche Vereinbarung ab. Darin wird festgehalten, welche Verbesserungsmaßnahmen die Arztpraxis oder das Krankenhaus umsetzen soll und bis wann das geschehen soll.