Krankenhausstandorte, die sehr kleine Frühgeborene behandeln, sind seit Anfang 2018 verpflichtet Angaben zur strukturellen sowie personellen Ausstattung der Einrichtung an das IQTIG zu übermitteln. Damit soll geprüft werden, ob diese Perinatalzentren (Versorgungsstufe I und II) bzw. Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) die festgelegten strukturellen und personellen Voraussetzungen einhalten.
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