Dritte Strukturabfrage des IQTIG zur personellen Ausstattung von Perinatalzentren beendet
Das IQTIG nimmt die Daten der Strukturabfrage einmal im Jahr entgegen – immer zwischen dem 1. und 15. Januar. Bis zum 31. Januar sind noch Korrekturen der übermittelten Angaben möglich.
Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor. In diesem Januar wurden die Daten aus dem Erfassungsjahr 2019 erhoben. An den beiden ersten Abfragen im Januar 2018 bzw. 2019 beteiligten sich jeweils mehr als 300 Einrichtungen der perinatologischen Versorgung.
Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet.
Grundlage für die Abfrage ist die "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL). Perinatalzentren sind Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm spezialisiert haben. Für Frühchen mit einem Geburtsgewicht von mindestens 1.500 Gramm sind Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) zuständig. Mit der Abfrage soll geprüft werden, ob diese Perinatalzentren (Versorgungsstufe I und II) bzw. Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) die festgelegten strukturellen und personellen Voraussetzungen einhalten.
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Marc Kinert
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