Evaluation der Mindestmengenregelungen für Lebertransplantation inkl. Teilleber-Lebendspende: Abschlussbericht

Das IQTIG wurde am 17. Juni 2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für „Lebertransplantationen inkl. Teilleber-Lebendspenden“ beauftragt. Gegenstand der Evaluation waren die Auswirkungen der mit den G-BA-Beschlüssen von 2019 und 2020 vorgenommenen Änderungen der anrechenbaren Leistungen zur Erlangung der Mindestmenge. Die Evaluation umfasste die Kalenderjahre 2018 bis 2024 und verfolgte das Ziel, die Auswirkungen der Änderungen auf die Leistungsberechtigungen, Versorgungsstrukturen und Versorgungsqualität zu betrachten.

Die Auswertungen zeigen, dass sich die Versorgung im Bereich der Lebertransplantation inkl. Teilleber-Lebendspende bereits vor den Regelungsänderungen auf leistungsstarke Zentren konzentrierte, was im Durchschnitt rund 20 Transplantationsstandorte betraf. Mehr als 90 Prozent aller Eingriffe entfielen dabei auf Standorte, die die erforderliche Mindestmenge von 20 Leistungen pro Jahr erreichten, gleichzeitig wurden während des gesamten Evaluationszeitraums Leistungen fast ausschließlich an Standorten mit Leistungsberechtigung erbracht. 
Durch den Wegfall der Anrechenbarkeit der postmortalen Hepatektomien erschwerten die Änderungen das Erreichen der in der Mm-R festgelegten Leistungsmenge von 20 Eingriffen pro Jahr. In der Folge nahm die Zahl der Standorte zu, die ihre Leistungsberechtigung auf Grundlage von Ausnahmeregelungen anstatt auf Basis tatsächlich erreichter Mindestmengen erhielten. Dennoch wurde ein dauerhafter Ausstieg aus der Leistungserbringung im Evaluationszeitraum nur für einen Standort - mit geringer jährlicher Leistungsmenge - dokumentiert. Somit blieben die Auswirkungen des Ausscheidens auf die Versorgungslandschaft insgesamt begrenzt.

Für die betrachteten Endpunkte zeigte sich im Hinblick auf Veränderungen in zeitlichem Zusammenhang zu den Änderungen der Mm-R kein einheitlicher Trend. Die Mortalitätsraten während des Krankenhausaufenthalts sowie innerhalb von 12 bzw. 24 Monaten nach Transplantation blieben insgesamt stabil. Gleichzeitig zeigten Gruppenvergleiche Hinweise auf Qualitätsvorteile von Standorten mit erfüllter Mindestmenge. Die Retransplantationsraten entwickelten sich über den gesamten Zeitraum stabil bis leicht rückläufig, ebenso nahm die Krankenhausaufenthaltsdauer tendenziell ab. 
Allgemein muss festgehalten werden, dass der Wegfall einzelner Leistungsstandorte regional zu längeren Anfahrtswegen führen kann. Während dies für den eigentlichen Transplantationseingriff als vertretbar eingeschätzt wurde, sehen Leistungserbringer und Patienten potenzielle Herausforderungen für eine adäquate Vor- und Nachsorge bei verlängerten Anfahrtswegen. Für den Leistungsbereich Lebertransplantation blieben die Veränderungen der Anfahrtswege aufgrund des Ausstiegs eines Standorts aus der Leistungserbringung jedoch regional stark begrenzt.
Insgesamt zeigt die Evaluation keine grundlegenden Veränderungen der Versorgungsstruktur infolge der Änderung der Mm-R. Zusätzlich ist die Aussagekraft der Ergebnisse aufgrund der kurzen Nachbeobachtungszeit, der geringen Zahl struktureller Veränderungen sowie möglicher Einflüsse der COVID-19-Pandemie in den Leistungsjahren 2020-2022 eingeschränkt. 

 

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