Folgeabschätzungen zu Mindestmengen

Am 14. Mai 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Generalbeschluss Beauftragung des IQTIG mit Datenanalysen für bestimmte Leistungsbereiche zur Folgenabschätzung im Rahmen von Beratungen zu Mindestmengen auf Grundlage von § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 SGB V gefasst.

Damit wird das IQTIG in die Lage versetzt, die Auswirkungen verschiedener Mindestmengenhöhen mit Blick auf verbleibende Krankenhäuser, aber auch im Hinblick auf Entfernungen und Fahrtzeiten von Patientinnen und Patienten zu schätzen.
Auf Basis von Leistungsdaten nach § 21 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG / §21-Daten) werden dabei Simulationsanalysen durchgeführt, in denen dargestellt wird, wie viele und welche Krankenhausstandorte bei verschiedenen Mindestmengenhöhen von der Versorgung voraussichtlich ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus wird die Umverteilung der betreffenden Patientinnen und Patienten auf die übrigen Krankenhausstandorte und die sich verändernden Entfernungen bzw. Fahrzeiten ausgewiesen. Die Auswirkungen auf die Standortverteilung und die Fallzahlveränderungen je Krankenhausstandort werden sowohl grafisch mittels Geodarstellungen als auch tabellarisch dargestellt.
Die Simulationen sollen dem G-BA als Entscheidungshilfen für die Beschlüsse von Fallvolumen für künftige Mindestmengen dienen sowie Abwägungen in Bezug auf die Folgen der Weiterführung oder Einführung von Mindestmengen zu ermöglichen.

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