PPP-RL: Auswertungs- und Berichtskonzepte zur Erstellung der Quartals- und Jahresberichte

Seit dem 1. Januar 2020 regelt die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) Mindestanforderungen an die Personalausstattung in den Krankenhäusern der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung.

Das IQTIG wurde mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 14. Mai 2020 mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der PPP-RL beauftragt. Diese beinhaltet unter anderem die Entwicklung eines Auswertungs- und Berichtskonzepts für die Jahresberichte und die Quartalsberichte.

Die Darstellung der Überprüfung der Daten auf Plausibilität sowie Vollständigkeit sind ebenso Teil der Beauftragung.
Für das Erfassungsjahr 2023 wurde das Auswertungs- und Berichtskonzept umfassend überarbeitet. Hierbei dient ein Musterbericht als Vorlage für die Erstellung der Quartalsberichte zum Erfassungsjahr 2023 gemäß PPP-RL.

Downloads

  • Auswertungs- und Berichtskonzept 2023

    pdf 13.06.2023 / 325 KB

  • Frühere Veröffentlichungen

    2022
    2021