PPP-RL: Auswertungs- und Berichtskonzepte zur Erstellung der Quartals- und Jahresberichte

Seit dem 1. Januar 2020 regelt die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) Mindestanforderungen an die Personalausstattung in den Krankenhäusern der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung.
Das IQTIG wurde mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 14. Mai 2020 mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der PPP-RL beauftragt. Diese beinhaltet unter anderem die Entwicklung eines Auswertungs- und Berichtskonzepts für die Jahresberichte und die Quartalsberichte.

Die Darstellung der Überprüfung der Daten auf Plausibilität sowie Vollständigkeit sind ebenso Teil der Beauftragung.
Für das Erfassungsjahr 2022 wurde das Auswertungs- und Berichtskonzept auf Basis der Erkenntnisse der ersten Quartalsberichte und aufgrund erfolgter Richtlinienanpassungen überarbeitet.

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    2021