QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie: Abschlussbericht

Das zukünftige QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie soll die Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen verbessern sowie die qualitätsrelevanten Prozesse einer psychotherapeutischen Behandlung untersuchen und messen. Im Abschlussbericht vom 14. Juni 2021 empfiehlt das IQTIG unter anderem, das zukünftige QS-Verfahren länderbezogen und als Vollerhebung durchzuführen.
Das neue QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie adressiert alle volljährigen Patientinnen und Patienten, die in einer Richtlinien-Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie aller Therapieverfahren) in Einzelbehandlung aufgrund einer Diagnose F06.- bis F69 und F80.- bis F99 gemäß der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM) behandelt wurden.
In das QS-Verfahren einbezogen werden alle ambulanten, niedergelassenen Leistungserbringer, einschließlich der Medizinischen Versorgungszentren, die in Deutschland im GKV-System Richtlinien-Psychotherapie für Erwachsene erbringen und abrechnen dürfen (Fachgruppencodes 51, 58, 60, 61, 68). Nicht eingeschlossen sind ambulante psychotherapeutische Leistungen der Psychiatrischen Instituts- und der Hochschulambulanzen. Angesichts der relativ geringen Fallzahlen pro Leistungserbringer wird vorgeschlagen, den Auswertungszeitraum auf zwei Jahre zu erweitern.

Pro Jahr nehmen fast 1,5 Millionen Patientinnen und Patienten eine Psychotherapie in Einzelbehandlung, entsprechend der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie), in Anspruch. Die damalige Institution nach § 137a SGB V wurde im Jahr 2014 vom G-BA mit der Erstellung einer Konzeptskizze für ein einrichtungsübergreifendes QS-Verfahren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter beauftragt. Diese wurde im Dezember 2015 durch das Plenum abgenommen.
Am 17. Mai 2018 wurde das IQTIG vom beauftragt, eine Konzeptskizze aus dem Jahr 2015 zum Thema Ambulante Psychotherapie zu prüfen und zu überarbeiten. Den Zwischenbericht dazu hat das IQTIG am 28. Februar 2019 veröffentlicht.
Auf dieser Grundlage sollte anschließend ein QS-Verfahren entwickelt werden, das Qualitätsindikatoren auf Basis von Sozialdaten der Krankenkassen, Dokumentation der Leistungserbringer und einer Patientenbefragung beinhaltet. Der Abschlussbericht der Patientenbefragung wurde vom G-BA am 18. August 2022 zur Veröffentlichung freigegeben.

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