Ergebnisse der QS: Instrumente

Das IQTIG erstellt zahlreiche Berichte und Ergebnisse zur Durchführung der QS-Verfahren im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschuss. Eine zentrale Veröffentlichung dazu ist der Bundesqualitätsbericht (BQB). Der Bundesqualitätsbericht wird einmal jährlich auf Grundlage der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) erstellt und zum 15. August eines jeden Jahres an den G-BA übergeben.

In der Katgeorie Berechnung finden Sie Arbeitsergebnisse zum Thema Qualitätsindikatoren.
Die Kategorie Bewertung umfasst beispielsweise den Qualitätsreport, die Bundesauswertung und den Bundesqualitätsbericht.
In die Kategorie Instrumente fallen u.a. der Bericht zum Strukturierten Dialog sowie das Validierungsverfahren NICU.

PPP-RL: Quartalsberichte zur Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das IQTIG mit Beschluss vom 15. September 2022 beauftragt, die Quartalsberichte zur Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik über das zweite bis vierte Quartal des Erfassungsjahres 2021 zum 1. Januar 2023 zu veröffentlichen. Mit Beschluss vom 3. Mai 2023 wurde das IQTIG mit der Veröffentlichung der Quartalsberichte zur Strukturabfrage über das erste bis dritte Quartal des Erfassungsjahres 2022 beauftragt.

Validierungsverfahren NICU

Sehr kleine Frühgeborene bedürfen einer besonders intensiven medizinischen Betreuung. Das IQTIG erstellt jährlich einen Bericht zur Validität der QS-Daten aus dem QS-Verfahren Neonatologie. Betroffen sind Kinder, deren Geburtsgewicht weniger als 1500 Gramm beträgt und die zu früh geboren werden. Untersucht wird die Vollzähligkeit der dokumentierten neonatalen Sterbefälle im QS-Verfahren Neonatologie. Hierbei erfolgt ein Abgleich der Daten aus der externen stationären Qualitätssicherung (esQS) mit den Leistungsdaten nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).

Zum einen wird analysiert, ob und wie viele Sterbefälle in den vorliegenden QS-Daten der Neonatalerhebung - im Vergleich mit den zuvor nach § 21 KHEntgG erhobenen Daten - nicht dokumentiert sind. Zum anderen wird geprüft, ob und wie viele Sterbefälle aus den QS-Daten sich ggf. nicht in den § 21-Daten finden. Die Gründe für diese Abweichungen werden detailliert im Bericht aufgeführt.

Frühere Veröffentlichungen