Menschen mit Behinderungen

Der Leistungsbereich "Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus" unterscheidet sich hinsichtlich der Evaluation in einigen Punkten von den anderen Leistungsbereichen:

  • Es wurden keine allgemeingültigen Evaluationskennziffern durch das IQTIG erarbeitet. Daher sind die Vertragspartner angehalten im Rahmen des Projektplans eigene Kennziffern zu bestimmen bzw. zu entwickeln.
  • Die fallbezogene Dokumentation beschränkt sich hauptsächlich auf Stammdaten der Patientinnen und Patienten. Eine umfangreiche Erhebung von Gesundheitsdaten ist nicht vorgesehen.

Um exemplarisch Evaluationskennziffern für diesen Leistungsbereich zu entwickeln, hat das IQTIG im November 2018 im Folgeauftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einen Pilot-Workshop durchgeführt. Vorgehen und Ergebnisse sind in einem Konzept zusammengefasst, der im Downloadbereich zur Verfügung steht.
Die darin enthaltene Vorgehensweise soll Vertragspartnern, die einen Qualitätsvertrag in diesem Bereich abschließen möchten, helfen, eigene Evaluationskennziffern zu entwickeln.
Alle im Konzept dargelegten Evaluationskennziffern können bei der Ausgestaltung von Qualitätsverträgen dieses Leistungsbereichs genutzt werden.

Gibt es weitere Workshops für Vertragspartner?

Weitere Workshops für Vertragspartner zur Entwicklung von spezifischen Evaluationskennziffern werden bei Bedarf angeboten. Die entsprechenden Termine werden rechtzeitig auf dieser Website bekanntgegeben. Voraussetzung für das Stattfinden eines Workshops ist, dass eine ausreichende Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern Interesse beim IQTIG angemeldet.

Um ihr Interesse an einem Workshop zu bekunden, senden potentielle Vertragspartner das entsprechende Formular an qualitaetsvertraege(at)iqtig.org.

Welche Voraussetzungen gibt es zur Teilnahme an einem Workshop?

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Workshop ist, dass sich potenzielle Vertragspartner gefunden haben, die Evaluationskennziffern zu einem spezifischen Versorgungskonzept entwickeln möchten.
Potenzielle Vertragspartner sind Vertreter der Krankenhaus- und Krankenkassenseite, die ein Interesse daran haben, gemeinsam einen Qualitätsvertrag zu einem bestehenden oder sich in Planung befindenden Versorgungskonzept zu schließen. Es sollten bereits ausreichend Informationen zu dem Versorgungskonzept vorliegen, um Evaluationskennziffern definieren zu können.

Sobald ein Termin für einen Workshop bekannt gegeben wird, können sich auch andere Fachexpertinnen und -experten, zum Beispiel aus den Bereichen Pflege, Medizin, Ethik, Sozial- oder Heilpädagogik oder Public Health sowie Patientenvertreterinnen bzw. Patientenvertreter mit einschlägiger Expertise für eine Teilnahme bewerben. Diese Expertinnen und Experten haben eine beratende Funktion.

Konzept zur Durchführung und Ergebnisse eines Pilot-Workshops, Formular zur Interessensbekundung (Workshop)