Empfehlungen an den G-BA: Evaluation

Das IQTIG formuliert in Berichten Empfehlungen an den G-BA zur Durchführung bzw. Weiterentwicklung der QS-Verfahren. Dabei ist das Institut fachlich und wissenschaftlich unabhängig. In den "Methodischen Grundlagen" sind die wissenschaftlichen Methoden dargestellt, die den Empfehlungen des Instituts zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Durchführung von QS-Verfahren zugrunde liegen.

In der Katgeorie Entwicklung finden Sie Berichte und weitere Arbeitsergebnissemit Empfehlungen an den G-BA. Dazu gehören z.B. Konzeptstudien und Machbarkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer QS-Verfahren.
Die Kategorie Evaluation beinhaltet u.a. Informationen zur Arbeit des IQTIG im Bereich Qualitätsverträge.

Empfehlungen zu Indikatoren und Kennzahlen für Strukturierte Qualitätsberichte

Nach § 136b SGB V sind alle in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr einen Strukturierten Qualitätsbericht vorzulegen. Die Berichte beinhalten Informationen über die Struktur eines Krankenhauses, seine Leistungsangebote und die Behandlungsergebnisse in einzelnen Versorgungsbereichen. Eine Grundlage der Berichte sind die Daten der externen stationären Qualitätssicherung.

Folgenabschätzungen zu Mindestmengen

Am 14. Mai 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Generalbeschluss Beauftragung des IQTIG mit Datenanalysen für bestimmte Leistungsbereiche zur Folgenabschätzung im Rahmen von Beratungen zu Mindestmengen auf Grundlage von § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 SGB V gefasst.

Qualitätsverträge: Evaluationskonzept

Ziel des Instruments der Qualitätsverträge ist zu erproben, ob sich durch die Vereinbarung von Anreizen im Zusammenhang mit höherwertigen Qualitätsanforderungen eine Verbesserung der stationären Versorgung erreichen lässt. Das IQTIG hat im Auftrag des G-BA 2017 ein Evaluationskonzept zur Untersuchung der Entwicklung der Versorgungsqualität nach § 136b Absatz 8 Satz 2 und 3 SGB V erstellt.
Für die Messung der Qualitätsverbesserungen schlägt das IQTIG Evaluationskennziffern vor, die vorranging Ergebnisverbesserungen messen. Grundsätzlich können Vertragspartner weitere, aus ihrer Sicht sinnvolle Evaluationskennziffern definieren. Die Dauer der jeweiligen Qualitätsverträge muss lang genug sein, um eine plausible Veränderung der Qualität erwarten zu können. Sie sollte jedoch vier Jahre nicht überschreiten.

2018 entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass das Evaluationskonzept und die Evaluation gemäß den Empfehlungen des IQTIG umgesetzt werden können.
Darüber hinaus ist auch die Umsetzung der Gesamtevaluation des Instruments der Qualitätsverträge vorgesehen. Ebenfalls 2018 haben der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine verbindliche Rahmenvereinbarung für die Inhalte der Qualitätsverträge geschlossen.

Volume-Outcome-Analysen

Das IQTIG führt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Volume-Outcome-Analysen zu unterschiedlichen Leistungsbereichen durch.

Frühere Veröffentlichungen