Qualitätsverträge: Evaluationskonzept

Ziel des Instruments der Qualitätsverträge ist zu erproben, ob sich durch die Vereinbarung von Anreizen im Zusammenhang mit höherwertigen Qualitätsanforderungen eine Verbesserung der stationären Versorgung erreichen lässt. Das IQTIG hat im Auftrag des G-BA 2017 ein Evaluationskonzept zur Untersuchung der Entwicklung der Versorgungsqualität nach § 136b Absatz 8 Satz 2 und 3 SGB V erstellt.
Für die Messung der Qualitätsverbesserungen schlägt das IQTIG Evaluationskennziffern vor, die vorranging Ergebnisverbesserungen messen. Grundsätzlich können Vertragspartner weitere, aus ihrer Sicht sinnvolle Evaluationskennziffern definieren. Die Dauer der jeweiligen Qualitätsverträge muss lang genug sein, um eine plausible Veränderung der Qualität erwarten zu können. Sie sollte jedoch vier Jahre nicht überschreiten.

2018 entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass das Evaluationskonzept und die Evaluation gemäß den Empfehlungen des IQTIG umgesetzt werden können.
Darüber hinaus ist auch die Umsetzung der Gesamtevaluation des Instruments der Qualitätsverträge vorgesehen. Ebenfalls 2018 haben der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine verbindliche Rahmenvereinbarung für die Inhalte der Qualitätsverträge geschlossen.

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