Qualitätsverträge: Erweiterung Evaluationskonzept

Ziel des Instruments der Qualitätsverträge ist zu erproben, ob sich durch die Vereinbarung von Anreizen im Zusammenhang mit höherwertigen Qualitätsanforderungen eine Verbesserung der stationären Versorgung erreichen lässt.

Das IQTIG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das im Jahr 2018 für die ersten vier Leistungen bzw. Leistungsbereiche erstellte Evaluationskonzept im Jahr 2023 erweitert.

Hierin finden sich Teilevaluationskonzepte für die weiteren vier Leistungen bzw. Leistungsbereiche, in denen Qualitätsverträge abgeschlossen werden können.

  • Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung
  • Multimodale Schmerztherapie
  • Geburten/Entbindung
  • Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit

Downloads, Qualitätsverträge, Erweiterung Evaluationskonzept

Zusatzinformationen