Informationen zur Antragsstellung

Der Antrag umfasst:

1. Das Antragsformular (s. Antragsunterlagen) gemäß Anlage I zum 8. Kapitel der VerfO. Die darin erforderliche Kurzdarstellung sollte enthalten:

  • Beschreibung der Fragestellung/en: Bitte beachten Sie: Ein reiner Verweis auf das Exposé (siehe Schritt 3) ist nicht zulässig.
  • Auswahl der Daten (QS-Verfahren und Module, Erfassungsjahre)
  • Definition der Studienpopulation über Ein- und Ausschlusskriterien

2. Die Selbsterklärung zu potentiellen Interessenkonflikten (s. Antragsunterlagen) gemäß Anlage II zum 8. Kapitel der VerfO.

3. Ein ausführliches Exposé gemäß 8. Kapitel § 5 Abs. 3 der VerfO zur Darstellung des Forschungskontexts, der Fragestellung/en, des Zeitplans, der Beschreibung benötigter Daten und der durchzuführenden Analysen.
Das Exposé muss unter Bezugnahme auf die veröffentlichten Datensatzbeschreibungen unter anderem eine konkrete und abschließende Auflistung der Daten (QS-Verfahren/Module, Ein- und Ausschlusskriterien und Erfassungsjahre) sowie Variablen (Feldnamen) beinhalten.

Exposé Variante A) Die für die Auswertung benötigten Funktionen und Rechenregeln müssen detailliert dargelegt werden. Basierend auf diesen Angaben erstellt das IQTIG einen Programmcode für die Auswertungen. Ein Beispiel für ein Exposé ohne R-Code finden Sie unter Antragsunterlagen.
Exposé Variante B) Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die Antragssteller selbst einen Programmcode in der Programmiersprache R erstellen und als Ergänzung des Exposés an das IQTIG übermitteln.

Anstelle der detaillierten Ausführung der Funktionen und Rechenregeln können die Analysen im Exposé in dieser Variante übergreifender beschrieben und Verweise zu der jeweiligen Stelle des R-Codes eingefügt werden. Ein Beispiel für ein Exposé mit R-Code finden Sie unter Antragsunterlagen.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung des R-Codes unseren Leitfaden zur Erstellung des Programmcodes. Den Leitfaden für den Programmcode und Beispiel-Datensätze (Dummy-Datensätze) können Sie unter Antragsunterlagen downloaden. Die Dummy-Datensätze liegen für alle QS-Module ab dem Jahr 2018 vor und sind für ausgewählte Module vollständig. Die Verteilungen der Dummy-Daten entsprechen aus Datenschutzgründen nicht den Verteilungen der reellen Qualitätssicherungs-Daten.

Abbildung 1: Schritte des Antragsprozesses

Eine ausführliche Beschreibung der Inhalte des Exposés finden Sie in unserem Leitfaden für das Exposé (s. Antragsunterlagen).
Eine Übersicht der statistischen Funktionen und Rechenregeln zu den einzelnen Verfahren des IQTIG finden Sie unter QS-Verfahren.
Das IQTIG nimmt keine Prüfung der fachlichen Inhalte des eingereichten Exposés oder Programmcodes vor. Geprüft wird die (technische) Durchführbarkeit der Auswertungen sowie die Einhaltung des Datenschutzes.

Der Antrag und die Selbsterklärung sind vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben per Post an das IQTIG zu übermitteln. Eine mit einem gängigen Textverarbeitungsprogramm bearbeitbare Version des Antrags und das Exposé sowie optional ein Programmcode sind darüber hinaus elektronisch an sdn(at)iqtig.org zu senden.
Sollte der Rechnungsempfänger von der Antragstellerin oder dem Antragsteller abweichen, ist dies dem IQTIG per E-Mail mitzuteilen.

Rahmenbedingungen

Antragsverfahren

Sobald ein vollständiger Antrag inklusive Eingang der Vorauszahlung vorliegt, werden die eingereichten Unterlagen zunächst einer Vorprüfung unterzogen. Fehlen dem Antrag Dokumente und / oder Informationen für eine Bearbeitung im Rahmen der sekundären Datennutzung, fordert das IQTIG fehlende Dokumente und / oder eine Überarbeitung der eingereichten Dokumente nach.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat nach jeder Aufforderung sechs Monate Zeit, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen bzw. fehlende Dokumente nachzureichen.
Ist die Vorauszahlung eingegangen und liegt ein vollständiger Antrag mit nachvollziehbaren Unterlagen vor, wird dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) innerhalb von acht Wochen das Ergebnis der Vorprüfung mitgeteilt.

Der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA entscheidet dann in seiner nächsten fristgerecht erreichbaren Sitzung (frühestens sechs Wochen nach Übermittlung des Ergebnisses der Vorprüfung) über die Annahme des Antrags und informiert die Antragstellerin oder den Antragsteller sowie das IQTIG über seine Entscheidung (ca. zwei Wochen nach dem Sitzungstermin).
Nach Genehmigung durch den G-BA veröffentlicht das IQTIG den Antrag inklusive Kontaktdaten, Titel und Kurzdarstellung sowie der Selbsterklärung zu potentiellen Interessenkonflikten auf seiner Website.
Die Auswertungsergebnisse werden nach Ablauf der Widerspruchsfrist an die Antragstellerin oder den Antragsteller übermittelt.

Auswertungen

Der Auswertungsbericht beinhaltet die Ergebnisse bzw. Verweise auf die Ergebnisse der im Exposé vorgesehenen Auswertungen.

Grafiken und Tabellen werden als separate Dateien übermittelt, auf diese Dateien wird im Auswertungsbericht verwiesen.

Kosten des Antrags

Bei Antragstellung ist für die Prüfung des Antrags eine Vorauszahlung in Höhe von 500 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) an das IQTIG zu entrichten. Für Studierende wird ein ermäßigter Betrag von 250 Euro zzgl. MwSt. erhoben.
Nach Antragseingang erhalten die Antragstellerin oder der Antragsteller umgehend eine Zahlungsaufforderung für die Vorauszahlung mit einem konkreten Verwendungszweck, so dass das IQTIG die Vorauszahlung dem jeweiligen Antrag zuordnen kann. Von einer Vorabüberweisung der Vorauszahlung bei Antragsstellung ohne die entsprechende Zahlungsaufforderung bitten wir abzusehen.
Die tatsächlichen Kosten für die Vorprüfung übersteigen je nach Komplexität des Antrags in der Regel den Betrag der Vorauszahlung.
Weitere Informationen zu den am IQTIG festgelegten Stundensätzen und der Bankverbindung finden Sie im Preisblatt.

Der Personal- und Sachaufwand, der beim IQTIG für die Durchführung der Auswertung erwartet wird, wird von diesem geschätzt. Diese Prognose wird zusammen mit den bis dahin angefallenen Kosten für die Vorprüfung sowie dessen Ergebnis dem G-BA vorgelegt.
Die Schlussrechnung und eventuelle Zwischenrechnungen des IQTIG basieren auf dem tatsächlich entstandenen Aufwand nach dem im Preisblatt festgelegten Stundensatz. Die Vorauszahlung wird hierbei angerechnet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter § 11 und Anlage III zum 8. Kapitel der VerfO.
Für Anträge, die durch den G-BA abgelehnt werden, erfolgt eine Schlussrechnung basierend auf dem Aufwand für deren Vorprüfung.

Antragsunterlagen

Beispieldokumente