Antragsstellung
Schritte des Antragsverfahrens
Der Antrag umfasst:
1. das Antragsformular gemäß Anlage I zum 8. Kapitel der VerfO. Die darin erforderliche Kurzdarstellung sollte enthalten:
- Fragestellung und Arbeitshypothesen,
- Studiendesign,
- Auswahl der Datenbasis insbesondere des QS-Bereichs,
- Größe der angestrebten Studienpopulation,
- Ein- und Ausschlusskriterien der Beobachtungseinheiten,
- Skizze der Auswertungsstrategie einschließlich der statistischen Methoden.
2. die Selbsterklärung zu potentiellen Interessenkonflikten gemäß Anlage II zum 8. Kapitel der VerfO.
3. ein ausführliches Exposé gemäß 8. Kapitel § 5 Abs. 3 der VerfO zur Darstellung des Forschungskontexts, der Fragestellung, der methodischen Herangehensweise und des Zeitplans. Die Fragestellung, der Auswertungsplan, die benötigten Daten und ihre Auswertung sind auf Basis der Datensatzbeschreibung konkret zu beschreiben.
Dabei ist zu beachten, dass die Leistungserbringer pseudonymisiert sind. Das Exposé muss unter Bezugnahme auf die Datensatzbeschreibung unter anderem eine konkrete und abschließende Auflistung der gewünschten Ergebnisparameter beinhalten sowie eine Darlegung der für die Auswertung und Berechnung der Ergebnisparameter benötigten Datenfelder. Leitfäden für das Exposé finden sich unter Downloads.
4. Hierzu kann die Antragstellerin oder der Antragssteller einen Programmcode übermitteln, den das IQTIG ausführt. Leitfäden zur Erstellung des Programmcodes sowie Beispiel-Datensätze finden sich unter Downloads.
Der Antrag und die Selbsterklärung werden vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original per Post an das IQTIG geschickt. Eine mit einem gängigen Textverarbeitungsprogramm bearbeitbare Version des Antrags und das Exposé werden elektronisch an sdn(at)iqtig.org übermittelt.
Sollte der Rechnungsempfänger von der Antragstellerin oder dem Antragsteller abweichen, ist dies dem IQTIG per Mail mitzuteilen.
Zeitlicher Rahmen und Fristen
Die eingereichten Unterlagen werden zunächst einer Vorprüfung unterzogen. Bei Einreichung eines unvollständigen Antrags fordert das IQTIG evtl. fehlende Dokumente nach. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat daraufhin sechs Monate Zeit zur Korrektur.
Nach Vorliegen eines formal vollständigen Antrags inkl. der Vorauszahlung wird dem G-BA innerhalb von acht Wochen das Ergebnis der Vorprüfung mitgeteilt.
Dieser entscheidet über die Annahme des Antrags.
Nach Genehmigung durch den G-BA veröffentlicht das IQTIG den Antrag inklusive Kontaktdaten, Titel und Kurzdarstellung sowie der Selbsterklärung zu potentiellen Interessenkonflikten auf seiner Website.
Kosten des Antrages
Bei Antragstellung ist hinsichtlich des zu erwartenden Aufwands für die Vorprüfung des Antrags eine Vorauszahlung in Höhe von 500 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) an das IQTIG zu entrichten. Ein ermäßigter Betrag von 250 Euro zzgl. MwSt. wird für Studierende erhoben. Von einer Vorabüberweisung der Vorauszahlung bei Antragsstellung bitten wir abzusehen.
Nach Antragseingang erhalten die Antragstellerin oder der Antragsteller umgehend eine Zahlungsaufforderung für die Vorauszahlung mit einem konkreten Verwendungszweck, so dass das IQTIG die Vorauszahlung dem jeweiligen Antrag zuordnen kann. Die tatsächlichen Kosten für die Vorprüfung können den Betrag der Vorauszahlung übersteigen. Weitere Informationen zu den am IQTIG festgelegten Stundensätzen und der Bankverbindung finden Sie im Preisblatt im Downloadbereich.
Der Personal- und Sachaufwand, der beim IQTIG für die Durchführung der sekundären Datennutzung erwartet wird, wird von diesem im Voraus geschätzt. Diese Aufwandsschätzung wird zusammen mit dem Ergebnis der Vorprüfung und den bis dahin angefallenen Kosten für die Vorprüfung dem G-BA vorgelegt. Die Schlussrechnung und eventuelle Zwischenrechnungen des IQTIG basieren auf dem tatsächlich entstandenen Aufwand sowie dem im Preisblatt festgelegten Stundensatz. Die Vorauszahlung wird hierbei angerechnet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter § 11 und Anlage III zum 8. Kapitel der VerfO. Für Anträge, die durch den G-BA abgelehnt werden, erfolgt eine Schlussrechnung basierend auf dem bis dahin entstandenen Aufwand für deren Vorprüfung.
Antragsunterlagen
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IQTIG – Sekundäre Datennutzung – Antragsformular
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IQTIG – Sekundäre Datennutzung – Leitfaden-Expose
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IQTIG – Sekundäre Datennutzung – Leitfaden-Code
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IQTIG – Sekundäre Datennutzung – Preisblatt
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IQTIG – Sekundäre Datennutzung – R_DummyDatensätze