Organisation der Stiftung

Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 91 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) errichtet die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts mit dem Namen „Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“. Am 9. Januar 2015 wurde durch Beschluss des Stiftungsrates das gleichnamige Institut nach § 137 a Abs. 1 SGB V gegründet. Sitz der Stiftung und des Institutes ist Berlin.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens.
Der Stiftungszweck wird ausschließlich verwirklicht durch die Errichtung und Unterhaltung des nach § 137 a SGB V vorgesehenen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen.

Abbildung 1: Schema der Stiftung

Satzung der Stiftung

Die Satzung der Stiftung enthält weitere Informationen zum Aufbau, zur Organisation und zu den Aufgaben des IQTIG in der externen Qualitätssicherung in Deutschland.

Außerdem werden die Organe und Gremien des Instituts sowie die Organe und Gremien der das IQTIG tragenden Stiftung beschrieben.

Organe der Stiftung

Der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.

Er ist für die Errichtung der Stiftung sowie für Beschlüsse zu Änderungen der Satzung und Aufhebung der Stiftung zuständig.

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat des IQTIG ist unter anderem für die Genehmigung des Haushaltsplanes der Stiftung und des Instituts zuständig. Außerdem schlägt er dem Vorstand die Institutsleitung vor. Darüber hinaus bestellt er sechs Mitglieder des Vorstands und erteilt dem Vorstand Entlastung.

Insgesamt hat der Stiftungsrat zehn Mitglieder - jeweils zwei Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), einen Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie fünf Vertreter des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV).

Der Vorstand

Der Vorstand des IQTIG erledigt die laufenden Geschäfte der Stiftung und führt die Aufsicht über die Institutsleitung. Bei allen seinen Entscheidungen beachtet er die wissenschaftliche und fachliche Unabhängigkeit des Instituts.
Der Vorstand besteht aus insgesamt acht stimmberechtigten Mitgliedern.
Sechs von ihnen werden für die Dauer von vier Jahren bestellt.

Jeweils ein Mitglied auf Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), sowie drei auf Vorschlag des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Ein weiteres Vorstandsmitglied wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) benannt. Der Vorsitzende des G-BA ist ebenfalls Mitglied des Vorstands. Die Institutsleitung des IQTIG gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.

Beratendes Gremium der Organe der Stiftung: Der Finanzausschuss

Der Finanzausschuss berät die Organe der Stiftung in finanzwirksamen Angelegenheiten. Er prüft den von der Institutsleitung vorbereiteten Haushaltsplan und den Jahresabschluss. Der Finanzausschuss besteht aus je einem Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie drei Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV).

Die Vertreter werden auf Vorschlag des Stiftungsrates vom Vorstand bestellt. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat ebenfalls ein Recht zur Teilnahme an den Sitzungen. Die Institutsleitung des IQTIG und der kaufmännische Geschäftsführer oder die kaufmännische Geschäftsführerin nehmen an den Sitzungen beratend teil.

Beratende Gremien des Institutes

Das Kuratorium

Das Kuratorium des IQTIG besteht aus 30 Mitgliedern und bildet das breite Spektrum gesellschaftlichen Lebens in Deutschland ab. Ein Drittel der Mitglieder kommt aus dem Kreis der Träger des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ein weiteres Drittel wird von Organisationen entsandt, die nicht im G-BA vertreten sind.

Das letzte Drittel stellen Sozialverbände, Patientenvertretungen und Selbsthilfeorganisationen für kranke und behinderte Menschen. Das Kuratorium tritt auf Einladung des Vorstands einmal jährlich zu einer Sitzung zusammen. Mitglieder des Vorstands, des Stiftungsrats und die Institutsleitung können an den Sitzungen teilnehmen.

Der Wissenschaftliche Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat besteht derzeit aus elf unabhängigen Sachverständigen und hat die Aufgabe, das Institut gemäß § 137a Abs. 5 SGB V in grundsätzlichen Fragen der externen Qualitätssicherung zu beraten. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats werden auf Vorschlag der Institutsleitung einvernehmlich vom Vorstand bestellt.

Die Berufung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats erfolgt für die Dauer von vier Jahren. In der Regel ist nur eine einmalige Wiederberufung zulässig.