Empfehlungen an den G-BA: Entwicklung

Das IQTIG formuliert in Berichten Empfehlungen an den G-BA zur Durchführung bzw. Weiterentwicklung der QS-Verfahren. Dabei ist das Institut fachlich und wissenschaftlich unabhängig. In den "Methodischen Grundlagen" sind die wissenschaftlichen Methoden dargestellt, die den Empfehlungen des Instituts zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Durchführung von QS-Verfahren zugrunde liegen.

In der Katgeorie Entwicklung finden Sie Berichte und weitere Arbeitsergebnissemit Empfehlungen an den G-BA. Dazu gehören z.B. Konzeptstudien und Machbarkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer QS-Verfahren.
Die Kategorie Evaluation beinhaltet u.a. Informationen zur Arbeit des IQTIG im Bereich Qualitätsverträge.

Gesamtkonzept für das G-BA-Qualitätsportal

Mehr Transparenz über die Qualität der stationären Versorgung herzustellen und vor allem Patientinnen und Patienten die Auswahl eines geeigneten Krankenhauses anhand der jeweiligen Versorgungsqualität zu ermöglichen: Mit diesen Zielen wurde das IQTIG am 17. Januar 2019 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) mit der Konzeption einer Website beauftragt.

PlanQI: Neukonzeption der Entwicklung und Bewertung (Teil A)

Das IQTIG hat im Auftrag des G-BA eine Neukonzeption der Entwicklung von planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (PlanQI) gemäß § 136c Absatz 1 SGB 5 vorgenommen. Für das vom G-BA daraus ausgewählte Szenario soll nach einer Konkretisierung ein Entwicklungs- und Bewertungsmodell (Teil B) sowie ein Anwendungsbeispiel (Teil C) erarbeitet werden.
In dem Bericht stellt das IQTIG vor, welche Bezugsebenen (z. B. Fachgebiet, Fachabteilung, Leistungsbereich, Leistung) und welche Themen (z. B. Grund- oder Regelversorgung, einfache oder komplexe Leistungen, finanziell attraktive Leistungen) sich für PlanQI eignen.

Anhand verschiedener Bewertungsoptionen wird dargelegt, wie „in erheblichem Maß unzureichende Qualität“ in Abgrenzung zu „unzureichender Qualität“ festgestellt werden kann. Auch Optionen zur Bewertung bei einem Verzicht auf die geforderte weitere Differenzierung dieser Qualitätsniveaus sowie für Mindestanforderungen und „gute Qualität“ werden aufgezeigt. Dabei wird der notwendige Ausgestaltungsspielraum der Länder als Akteur der Krankenhausplanung erörtert.
Zudem wird die Entwicklung von PlanQI adressiert (z. B. Entwicklungsdauer, integrierte Entwicklung, Eignungskriterien). Der Bericht kombiniert zudem verschiedene Lösungsoptionen und benennt Limitationen durch die bestehenden Rahmenbedingungen.

PPP-RL: Auswertungs- und Berichtskonzepte zur Erstellung der Quartals- und Jahresberichte

Seit dem 1. Januar 2020 regelt die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) Mindestanforderungen an die Personalausstattung in den Krankenhäusern der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung.
Das IQTIG wurde mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 14. Mai 2020 mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der PPP-RL beauftragt. Diese beinhaltet unter anderem die Entwicklung eines Auswertungs- und Berichtskonzepts für die Jahresberichte und die Quartalsberichte.

Die Darstellung der Überprüfung der Daten auf Plausibilität sowie Vollständigkeit sind ebenso Teil der Beauftragung.
Für das Erfassungsjahr 2022 wurde das Auswertungs- und Berichtskonzept auf Basis der Erkenntnisse der ersten Quartalsberichte und aufgrund erfolgter Richtlinienanpassungen überarbeitet.

QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie: Ergebnisbericht zur Strukturqualität

Das IQTIG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter überarbeitet. Ein Teil der Beauftragung umfasst die Erstellung eines Ergebnisberichts zur Strukturqualität.

QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie: Ergebnisbericht zur Übertragbarkeit des Indikatorensets auf die Gruppentherapie

Das IQTIG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter überarbeitet. Ein Teil der Beauftragung umfasst die Erstellung eines Ergebnisberichts zur Übertragbarkeit auf die Gruppentherapie.

QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie: Zwischenbericht zur Überarbeitung der Konzeptskizze

Das zukünftige QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie soll die Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen verbessern sowie die qualitätsrelevanten Prozesse einer psychotherapeutischen Behandlung untersuchen und messen. Im vorliegenden Zwischenbericht hat das IQTIG eine Konzeptskizze dazu aus dem Jahr 2015 geprüft und überarbeitet. Der Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sieht vor, bei der Prüfung insbesondere die aktuelle Psychotherapie-Richtlinie vom 24. November 2016 zu berücksichtigen sowie die Patientenperspektive einzubeziehen.
Die Ergebnisse und Empfehlungen des IQTIG bilden die Grundlage für die Entwicklung von Qualitätsindikatoren und Instrumenten sowie die notwendigen Dokumentationsvorgaben für die Messung der Prozess- und – soweit sachgerecht abbildbar – der Ergebnisqualität in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter.

Die Beauftragung des IQTIG ist Teil der Entwicklung eines einrichtungsübergreifenden QS-Verfahrens zur ambulanten psycho­therapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Ziel dieses zukünftigen QS-Verfahrens ist die Verbesserung der Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen sowie die Untersuchung und Messung qualitätsrelevanter Prozesse im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung. Im Zuge der Entwicklung soll auch geprüft werden, inwieweit Aspekte der Ergebnisqualität erfasst werden können. Eingeschlossen werden sollen zunächst Erwachsene (ab 18 Jahren), die eine psychotherapeutische Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen.

QS-Verfahren Entlassmanagement: Zwischenbericht zur Überarbeitung einer Konzeptskizze

2018 wurde das IQTIG beauftragt, eine vorliegende Konzeptskizze für ein neues QS-Verfahren Entlassmanagement zu prüfen und zu überarbeiten. Die Ergebnisse und Empfehlungen dienen dem G-BA als Grundlage, gegebenenfalls eine Konkretisierung der weiteren Beauftragungsgegenstände zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren zur Abbildung der Versorgungsqualität am Übergang zwischen den Sektoren vorzunehmen.
Ziel des zukünftigen QS-Verfahrens Entlassmanagement ist die Verbesserung der Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten an der Schnittstelle zwischen der (teil-)stationären Behandlung in einem Krankenhaus und der weiterführenden Versorgung im ambulanten oder einem anderen stationären Setting (z.B. Nachsorge beim vertragsärztlichen Hausarzt, Aufnahme in ein Pflegeheim, weitere Versorgung in einer Rehabilitationseinrichtung).
Reibungslose Übergänge an diesen Schnittstellen zwischen den Sektoren sind die Voraussetzung, um die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und Versorgungsbrüche zu vermeiden.

Im Zuge der Überprüfung wurde ein Qualitätsmodell entwickelt, das verschiedene patientenrelevante Qualitätsaspekte umfasst, anhand derer sich die Qualität eines Entlassmanagements beschreiben lassen. Wichtig für die Qualität des Entlassmanagements ist, dass im Krankenhaus klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Entlassmanagement festgelegt, die Prozesse standardisiert sowie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Tätigkeit ausreichend qualifiziert sind.
Im Zwischenbericht wird zudem dargestellt, auf welche Patientinnen und Patienten sich das zukünftige QS-Verfahren beziehen soll. Grundsätzlich besteht für alle (teil-)stationär behandelten Patientinnen und Patient ein Anrecht auf ein Entlassmanagement. Da dies jedoch den Bereich des Machbaren in der Qualitätssicherung übersteigt, wurde empfohlen, sich mit dem zukünftigen QS-Verfahren auf Patientinnen und Patienten mit einem erhöhten Bedarf für eine Entlassmanagement zu fokussieren.

QS-Verfahren Lokal begrenztes Prostatakarzinom: Konzeptstudie

2016 hat das IQTIG eine Konzeptstudie für ein neues QS-Verfahren Lokal begrenztes Prostatakarzinom erstellt. Der Fokus lag dabei auf den Qualitätsaspekten „Partizipative Entscheidungsfindung“ sowie „Erfassung der Ergebnisqualität in Bezug auf spezifische Komplikationen der operativen und strahlentherapeutischen Behandlung“. Dabei wurden speziell

  • die Qualitätsdefizite und Verbesserungspotenziale der Versorgung von Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom analysiert,
  • Qualitätsziele unter der Berücksichtigung der Patientenrelevanz präzisiert sowie
  • die Machbarkeit eines QS-Verfahrens, vor allem im Hinblick auf die Auslösung der qualitätssicherungsrelevanten Leistungen, geprüft und Empfehlungen für ein künftiges QS-Verfahren formuliert.

In die Prüfung der Umsetzbarkeit eines künftigen QS-Verfahrens wurden die etablierten Erfassungsinstrumente Sozialdaten bei den Krankenkassen, Dokumentation bei den Leistungserbringern (fall- und einrichtungsbezogen) sowie Patientenbefragung einbezogen. Darüber hinaus wurden die Daten der klinischen Krebsregister hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit geprüft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Veröffentlichung der Konzeptstudie am 22. März 2019 beschlossen. Am 22. November 2019 hat der G-BA zudem die Veröffentlichung des Abschlussberichts des IQTIG "Skizze für ein Modellprojekt zur Einbindung klinischer Krebsregister" im sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren Lokal begrenztes Prostatakarzinom beschlossen.

Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx): Auswertungs- und Berichtskonzept

Am 14. Mai 2020 wurde das IQTIG vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, ein Auswertungs- und Berichtskonzept zur Strukturabfrage gemäß § 8 der "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur" (QSFFx-RL) zu entwickeln. Das Konzept soll Empfehlungen zur bundesweiten und standortbezogenen Auswertung der Strukturdaten für jährliche Berichte sowie zur Aufbereitung der Strukturdaten für eine Veröffentlichung im strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser nach § 123b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V enthalten.

Frühere Veröffentlichungen