Hüftgelenkversorgung (QS HGV)
Das QS-Verfahren Hüftgelenkversorgung (QS HGV) hat am 1. Januar 2021 die ehemaligen Verfahren zur Hüftgelenknahen Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (HUEFTFRAK-OSTEO) und Hüftendoprothesenversorgung (HEP) ersetzt. Das neue Verfahren beinhaltet zwei Module: Im Auswertungsmodul Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (HGV-OSFRAK) werden aktuell die hüftgelenknahen Femurfrakturen der hüftkopferhaltenden (osteosynthetischen) Versorgung ausgewertet.
Die hüftkopfersetzende (endoprothetische) Methode dieser Fraktur ist ein Bestandteil des Auswertungsmoduls Hüftendoprothesenversorgung (HGV-HEP)
Verfahren in Zahlen (2022)
14
Verfahrensnummer
20
Qualitätsindikatoren
240 000
Qualitätsindikatoren
ca. 1 200
beteiligte Leistungserbringer
Auswertung und Rechenregeln
Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (HGV-OSFRAK)
Ein Bruch (Fraktur) im oberen, dem Hüftgelenk zugewandten Teil des Oberschenkelknochens (Femur) wird als hüftgelenknahe Femurfraktur bezeichnet. Diese Brüche sind meist unfallbedingt. Hüftgelenknahe Femurfrakturen sind eine typische und häufige Verletzung älterer Menschen. Gründe dafür sind die meist im Alter abnehmende Festigkeit der Knochensubstanz, Knochenschwund (Osteoporose) und gleichzeitig eine zunehmende Bewegungsunsicherheit.
Von den jährlich etwa 120.000 Brüchen, die in Deutschland beobachtet werden, entfallen ca. 85 Prozent auf Menschen, die 70 Jahre und älter sind. Bei der operativen Behandlung einer hüftgelenknahen Femurfraktur unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Methoden:
einer hüftkopferhaltenden (osteosynthetischen) und einer hüftkopfersetzenden (endoprothetischen) Methode. Ziel ist bei beiden eine möglichst schnelle und komplikationslose Wiederherstellung der Mobilität und der körperlichen Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten. Gerade für ältere Menschen ist die schnelle Genesung sehr wichtig, weil sonst ein Verlust der Selbstständigkeit bis hin zur dauerhaften Pflegebedürftigkeit eintreten kann.
Im Auswertungsmodul „Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung“ (HGV-OSFRAK) werden die hüftgelenknahen Femurfrakturen der hüftkopferhaltenden (osteosynthetischen) Versorgung ausgewertet. Die hüftkopfersetzende (endoprothetische) Methode dieser Fraktur ist ein Bestandteil des Auswertungsmoduls „Hüftendoprothesenversorgung“ (HGV-HEP).
i Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln
- Erfassungsjahr 2021
V01 / 15.06.2022 / 549 KB
i Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln
- Erfassungsjahr 2023
V01 / 18.02.2022 / 2 MB
- Erfassungsjahr 2022
V01 / 30.09.2021 / 412 KB
- Erfassungsjahr 2021
V02 / 18.12.2020 / 404 KB
i Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung
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V01 / 08.07.2022 / 2 MB
i Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln
- Erfassungsjahr 2021
V01 / 15.06.2022 / 235 KB
Hüftendoprothesenversorgung (HGV-HEP)
Eine Hüftendoprothese ist ein „künstliches Hüftgelenk“. Das Einsetzen einer Endoprothese am Hüftgelenk zählt in der Krankenhausstatistik zu den am häufigsten durchgeführten Operationen bei vollstationären Patienten. Die häufigste Erkrankung des Hüftgelenks, die endoprothetisch versorgt wird, ist die Hüftgelenksarthrose (Coxarthrose). Ruhe- oder Belastungsschmerzen und zum Teil große Bewegungseinschränkungen treten oft erst im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung auf und beeinträchtigen die Lebensqualität der Betroffenen erheblich.
Der künstliche Hüftgelenkersatz wird jedoch nicht nur zur Behandlung des Gelenkverschleißes, sondern auch bei der Versorgung von hüftgelenknahen Femurfrakturen, wie z. B. bei einer Schenkelhalsfraktur durchgeführt.
Für Hüftendoprothesen wird in der Regel eine Lebensdauer von zehn bis 15 Jahren vorhergesagt, d.h. dass im Regelfall in dieser Zeit keine erneute Operation erforderlich sein sollte.Bei der Implantation wird das künstliche Hüftgelenk mit den körpereigenen Knochen verbunden. Postoperative Komplikationen nach der Erstimplantation zählen wiederum zu den wichtigen Indikationskriterien für einen Wechsel der Hüftendoprothese.
Ein - vorzeitiger - Wechsel kann dann notwendig werden, wenn eine Lockerung des Implantats, eine Instabilität des künstlichen Gelenks, eine ausgedehnte bakterielle Infektion oder ein fortschreitender Verschleiß in den bisher nicht ersetzten Gelenkanteilen vorliegt. Dabei ist zwischen einem vollständigen und einem Komponentenwechsel der Hüftendoprothese zu unterscheiden.
i Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln
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i Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln
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i Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung
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i Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln
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V01 / 15.06.2022 / 489 KB
Spezifikation
Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (17/1)
i Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
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V07 / 30.04.2021 / 174 KB
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V05 / 30.05.2018 / 172 KB
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V04 / 09.12.2016 / 175 KB
i Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
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V06 / 21.03.2023 / 377 KB
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V08 / 16.12.2022 / 88 KB
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V06 / 29.11.2019 / 77 KB
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i Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter
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V05 / 29.11.2019 / 192 KB
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V04 / 30.05.2018 / 192 KB
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Hüftendoprothesenversorgung (HEP)
i Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
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V07 / 30.04.2021 / 224 KB
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i Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
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V07 / 30.04.2021 / 135 KB
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- Erfassungsjahr 2019
V06 / 29.11.2019 / 113 KB
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V05 / 30.05.2018 / 127 KB
- Erfassungsjahr 2017
V04 / 09.12.2016 / 133 KB
i Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter
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V07 / 30.04.2021 / 150 KB
- Erfassungsjahr 2020
V06 / 28.10.2020 / 150 KB
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V05 / 29.11.2019 / 150 KB
- Erfassungsjahr 2018
V04 / 30.05.2018 / 150 KB
- Erfassungsjahr 2017
V03 / 11.11.2016 / 150 KB
Zählleistungsbereiche
Hüftendoprothetik: Hüftendoprothesenimplantation (HEP_IMP)
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- Erfassungsjahr 2022
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V07 / 30.04.2021 / 140 KB
- Erfassungsjahr 2020
V06 / 28.10.2020 / 140 KB
- Erfassungsjahr 2019
V05 / 29.11.2019 / 140 KB
- Erfassungsjahr 2018
V04 / 30.05.2018 / 140 KB
- Erfassungsjahr 2017
V03 / 11.11.2016 / 140 KB
Hüftendoprothetik: Wechsel und Komponentenwechsel (HEP_WE)
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- Erfassungsjahr 2022
V07 / 05.04.2022 / 151 KB
- Erfassungsjahr 2021
V07 / 30.04.2021 / 151 KB
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V06 / 28.10.2020 / 151 KB
- Erfassungsjahr 2019
V05 / 29.11.2019 / 151 KB
- Erfassungsjahr 2018
V04 / 30.05.2018 / 151 KB
- Erfassungsjahr 2017
V03 / 11.11.2016 / 151 KB
Zusatzinformationen
Verfahrensnummer
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