Perinatalmedizin (QS PM)
Die Perinatalmedizin umfasst die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind im Zeitraum kurz vor bis kurz nach der Geburt (Geburtshilfe) sowie die Versorgung und Behandlung von Neu- bzw. Frühgeborenen (Neonatologie).
Die Münchner Perinatalstudie (1975 bis 1977) und die daraus hervorgegangene Perinatalerhebung gelten allgemein als Ausgangspunkt der heutigen gesetzlichen Qualitätssicherung im Bereich der Perinatalmedizin. Deren Ziel ist es, beobachtete Qualitätsunterschiede in der geburtshilflichen Versorgung zu erfassen und die Qualität kontinuierlich zu verbessern.
Seit dem 1. Januar 2021 wird das QS-Verfahren Perinatalmedizin (QS PM) im Regelbetrieb unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) geführt.
Die beiden Auswertungsmodule Geburtshilfe (PM-GEBH) und Neonatologie (PM-NEO) werden weiterhin getrennt erfasst und ausgewertet.
Verfahren in Zahlen (2022)
13
Nummer des Qualitätssicherungsverfahrens
36
Qualitätsindikatoren und Transparenzkennzahlen
ca. 1 100
Am Verfahren beteiligte Leistungserbringer
ca. 860 000
Vom IQTIG verarbeitete Datensätze
Auswertung und Rechenregeln
Geburtshilfe (PM-GEBH)
Seit dem Jahr 2001 ist der Bereich der Geburtshilfe in einem bundeseinheitlichen QS-Verfahren etabliert. In diesem Verfahren werden alle Geburten in der Bundesrepublik, die in einem Krankenhaus stattgefunden haben, erfasst.
Verschiedene Aspekte der Prozess- und Ergebnisqualität vor, während und nach der Geburt werden mit Qualitätsindikatoren und Kennzahlen abgebildet und beziehen sich auf die adäquate medizinische Versorgung sowohl der Mutter als auch des Kindes.
Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln
-
Erfassungsjahr 2024
-
Erfassungsjahr 2023
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung
-
Erfassungsjahr 2021
Neonatologie (PM-NEO)
Bei der Neonatologie handelt es sich um einen Zweig der angewandten Kinderheilkunde, der sich mit der Versorgung und Behandlung von Neu- bzw. Frühgeborenen beschäftigt. Hierbei ist die Sicherstellung einer guten Versorgungsqualität, insbesondere die Vermeidung von Erkrankungen sowie die Durchführung einer adäquaten Therapie, von großer Bedeutung.
Im Auswertungsmodul PM-NEO werden alle Neugeborenen erfasst, die innerhalb der ersten sieben Lebenstage stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden und eine Aufenthaltsdauer im Krankenhaus von mehr als zwölf Stunden haben oder die im Alter von acht bis 120 Tagen von einem anderen Krankenhaus zuverlegt wurden.
Außerdem müssen sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Aufnahmegewicht von weniger als 2.000 g, stationärer Aufenthalt länger als 72 Stunden außerhalb der geburtshilflichen Abteilung, Beatmung länger als eine Stunde sowie schwerwiegende Erkrankung bei einem Aufnahmegewicht ab 2.000 g.
Dokumentationspflichtig sind darüber hinaus Kinder, die im Kreißsaal oder in den ersten sieben Lebenstagen versterben oder die im Alter von acht bis 120 Lebenstagen zuverlegt wurden und verstorben sind.
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien werden pro Jahr aktuell mehr als 100.000 Früh- oder Neugeborene erfasst. Bei ca. 10.000 von diesen Kindern handelt es sich um sehr kleine Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.500 g oder mit einem Gestationsalter von weniger als 32 vollendeten Schwangerschaftswochen.
Ein Großteil der Indikatoren und Kennzahlen im Auswertungsmodul PM-NEO bezieht sich auf diese Hochrisikogruppe.
Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln
-
Erfassungsjahr 2024
-
Erfassungsjahr 2023
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung
-
Erfassungsjahr 2021
Spezifikation
Geburtshilfe (16/1)
Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
-
Erfassungsjahr 2024
-
Erfassungsjahr 2023
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
-
Erfassungsjahr 2020
-
Erfassungsjahr 2019
-
Erfassungsjahr 2018
-
Erfassungsjahr 2017
Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
-
Erfassungsjahr 2024
-
Erfassungsjahr 2023
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
-
Erfassungsjahr 2020
-
Erfassungsjahr 2019
-
Erfassungsjahr 2018
-
Erfassungsjahr 2017
Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter
-
Erfassungsjahr 2024
-
Erfassungsjahr 2023
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
-
Erfassungsjahr 2020
-
Erfassungsjahr 2019
-
Erfassungsjahr 2018
-
Erfassungsjahr 2017
Neonatologie (NEO)
Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
-
Erfassungsjahr 2024
-
Erfassungsjahr 2023
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
-
Erfassungsjahr 2020
-
Erfassungsjahr 2019
-
Erfassungsjahr 2018
-
Erfassungsjahr 2017
Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
-
Erfassungsjahr 2024
-
Erfassungsjahr 2023
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
-
Erfassungsjahr 2020
-
Erfassungsjahr 2019
-
Erfassungsjahr 2018
-
Erfassungsjahr 2017
Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter
-
Erfassungsjahr 2024
-
Erfassungsjahr 2023
-
Erfassungsjahr 2022
-
Erfassungsjahr 2021
-
Erfassungsjahr 2020
-
Erfassungsjahr 2019
-
Erfassungsjahr 2018
-
Erfassungsjahr 2017
Zusatzinformationen
Expertinnen und Experten
Verfahrensnummer
13Vorgängerverfahren
Wir verwenden Cookies, die für die vollständige Nutzung der Website notwendig sind. Darüber hinaus verwenden wir Cookies und Tracking-Tools, um nachzuvollziehen, wie unsere Website genutzt wird. Dafür benötigen wir Ihre Einwilligung. Durch Bestätigung des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung zu.
Nähere Informationen finden Sie unter Datenschutz. Ihre Entscheidung können Sie dort auch jederzeit wieder ändern.