Perinatalmedizin (QS PM)
Die Perinatalmedizin umfasst die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind im Zeitraum kurz vor bis kurz nach der Geburt (Geburtshilfe) sowie die Versorgung und Behandlung von Neu- bzw. Frühgeborenen (Neonatologie).
Die Münchner Perinatalstudie (1975 bis 1977) und die daraus hervorgegangene Perinatalerhebung gelten allgemein als Ausgangspunkt der heutigen gesetzlichen Qualitätssicherung im Bereich der Perinatalmedizin. Deren Ziel ist es, beobachtete Qualitätsunterschiede in der geburtshilflichen Versorgung zu erfassen und die Qualität kontinuierlich zu verbessern.
Seit dem 1. Januar 2021 wird das QS-Verfahren Perinatalmedizin (QS PM) im Regelbetrieb unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) geführt.
Die beiden Auswertungsmodule Geburtshilfe (PM-GEBH) und Neonatologie (PM-NEO) werden weiterhin getrennt erfasst und ausgewertet.
Verfahren in Zahlen (2022)
13
Verfahrensnummer
34
Qualitätsindikatoren
ca. 1 100
beteiligte Leistungserbringer
ca. 860 000
verarbeitete Datensätze
Auswertung und Rechenregeln
Geburtshilfe (PM-GEBH)
Seit dem Jahr 2001 ist der Bereich der Geburtshilfe in einem bundeseinheitlichen QS-Verfahren etabliert. In diesem Verfahren werden alle Geburten in der Bundesrepublik, die in einem Krankenhaus stattgefunden haben, erfasst.
Verschiedene Aspekte der Prozess- und Ergebnisqualität vor, während und nach der Geburt werden mit Qualitätsindikatoren und Kennzahlen abgebildet und beziehen sich auf die adäquate medizinische Versorgung sowohl der Mutter als auch des Kindes.
i Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln
- Erfassungsjahr 2021
V01 / 15.06.2022 / 1,005 KB
i Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln
- Erfassungsjahr 2023
V02 / 07.04.2022 / 877 KB
- Erfassungsjahr 2022
V01 / 30.09.2021 / 661 KB
- Erfassungsjahr 2021
V02 / 18.12.2020 / 550 KB
i Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung
- Erfassungsjahr 2021
V01 / 30.06.2022 / 3 MB
i Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln
- Erfassungsjahr 2021
V01 / 15.06.2022 / 239 KB
Neonatologie (PM-NEO)
Bei der Neonatologie handelt es sich um einen Zweig der angewandten Kinderheilkunde, der sich mit der Versorgung und Behandlung von Neu- bzw. Frühgeborenen beschäftigt. Hierbei ist die Sicherstellung einer guten Versorgungsqualität, insbesondere die Vermeidung von Erkrankungen sowie die Durchführung einer adäquaten Therapie, von großer Bedeutung.
Im Auswertungsmodul PM-NEO werden alle Neugeborenen erfasst, die innerhalb der ersten sieben Lebenstage stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden und eine Aufenthaltsdauer im Krankenhaus von mehr als zwölf Stunden haben oder die im Alter von acht bis 120 Tagen von einem anderen Krankenhaus zuverlegt wurden.
Außerdem müssen sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Aufnahmegewicht von weniger als 2.000 g, stationärer Aufenthalt länger als 72 Stunden außerhalb der geburtshilflichen Abteilung, Beatmung länger als eine Stunde sowie schwerwiegende Erkrankung bei einem Aufnahmegewicht ab 2.000 g.
Dokumentationspflichtig sind darüber hinaus Kinder, die im Kreißsaal oder in den ersten sieben Lebenstagen versterben oder die im Alter von acht bis 120 Lebenstagen zuverlegt wurden und verstorben sind.
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien werden pro Jahr aktuell mehr als 100.000 Früh- oder Neugeborene erfasst. Bei ca. 10.000 von diesen Kindern handelt es sich um sehr kleine Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.500 g oder mit einem Gestationsalter von weniger als 32 vollendeten Schwangerschaftswochen.
Ein Großteil der Indikatoren und Kennzahlen im Auswertungsmodul PM-NEO bezieht sich auf diese Hochrisikogruppe.
i Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln
- Erfassungsjahr 2021
V01 / 15.06.2022 / 1 MB
i Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln
- Erfassungsjahr 2023
V01 / 18.02.2022 / 3 MB
- Erfassungsjahr 2022
V01 / 30.09.2021 / 581 KB
- Erfassungsjahr 2021
V02 / 18.12.2020 / 555 KB
i Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung
- Erfassungsjahr 2021
V01 / 30.06.2022 / 5 MB
i Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln
- Erfassungsjahr 2021
V01 / 15.06.2022 / 328 KB
Spezifikation
Geburtshilfe (16/1)
i Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
- Erfassungsjahr 2023
V06 / 21.03.2023 / 224 KB
- Erfassungsjahr 2022
V08 / 16.12.2022 / 220 KB
- Erfassungsjahr 2021
V07 / 30.04.2021 / 220 KB
- Erfassungsjahr 2020
V06 / 30.06.2020 / 220 KB
- Erfassungsjahr 2019
V06 / 29.11.2019 / 227 KB
- Erfassungsjahr 2018
V05 / 30.05.2018 / 238 KB
- Erfassungsjahr 2017
V04 / 09.12.2016 / 244 KB
i Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
- Erfassungsjahr 2023
V06 / 21.03.2023 / 111 KB
- Erfassungsjahr 2022
V08 / 16.12.2022 / 111 KB
- Erfassungsjahr 2021
V07 / 30.04.2021 / 111 KB
- Erfassungsjahr 2020
V06 / 30.06.2020 / 111 KB
- Erfassungsjahr 2019
V06 / 29.11.2019 / 108 KB
- Erfassungsjahr 2018
V05 / 30.05.2018 / 136 KB
- Erfassungsjahr 2017
V04 / 09.12.2016 / 137 KB
i Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter
- Erfassungsjahr 2023
V03 / 25.01.2023 / 125 KB
- Erfassungsjahr 2022
V07 / 05.04.2022 / 125 KB
- Erfassungsjahr 2021
V07 / 30.04.2021 / 125 KB
- Erfassungsjahr 2020
V06 / 28.10.2020 / 125 KB
- Erfassungsjahr 2019
V05 / 29.11.2019 / 125 KB
- Erfassungsjahr 2018
V04 / 30.05.2018 / 125 KB
- Erfassungsjahr 2017
V03 / 11.11.2016 / 125 KB
Neonatologie (NEO)
i Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
- Erfassungsjahr 2023
V06 / 21.03.2023 / 200 KB
- Erfassungsjahr 2022
V08 / 16.12.2022 / 198 KB
- Erfassungsjahr 2021
V07 / 30.04.2021 / 198 KB
- Erfassungsjahr 2020
V06 / 30.06.2020 / 195 KB
- Erfassungsjahr 2019
V06 / 29.11.2019 / 198 KB
- Erfassungsjahr 2018
V05 / 30.05.2018 / 212 KB
- Erfassungsjahr 2017
V04 / 09.12.2016 / 206 KB
i Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
- Erfassungsjahr 2023
V06 / 21.03.2023 / 92 KB
- Erfassungsjahr 2022
V08 / 16.12.2022 / 92 KB
- Erfassungsjahr 2021
V07 / 30.04.2021 / 92 KB
- Erfassungsjahr 2020
V06 / 30.06.2020 / 91 KB
- Erfassungsjahr 2019
V06 / 29.11.2019 / 87 KB
- Erfassungsjahr 2018
V05 / 30.05.2018 / 109 KB
- Erfassungsjahr 2017
V04 / 09.12.2016 / 101 KB
i Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter
- Erfassungsjahr 2023
V03 / 25.01.2023 / 144 KB
- Erfassungsjahr 2022
V07 / 05.04.2022 / 144 KB
- Erfassungsjahr 2021
V07 / 30.04.2021 / 144 KB
- Erfassungsjahr 2020
V06 / 28.10.2020 / 144 KB
- Erfassungsjahr 2019
V05 / 29.11.2019 / 144 KB
- Erfassungsjahr 2018
V04 / 30.05.2018 / 144 KB
- Erfassungsjahr 2017
V03 / 11.11.2016 / 141 KB
Zusatzinformationen
Expertinnen und Experten
Verfahrensnummer
13Vorgängerverfahren
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