Qualität der Versorgung sehr kleiner Frühgeborener (NICU)

Damit sie einen guten, gesunden Weg ins Leben finden, bedürfen sehr kleine Frühgeborene besonders intensiver medizinischer Betreuung. Betroffen sind Kinder, deren Geburtsgewicht weniger als 1500 Gramm beträgt und die zu früh geboren werden.
Auf perinatalzentren.org finden werdende Eltern Informationen über die Qualität der Versorgung dieser sehr kleinen Frühgeborenen in speziell dafür ausgestatteten Kliniken.
Für Eltern besonders nützlich ist die Möglichkeit, mit einer Postleitzahlen-basierten Suche ein passendes Krankenhaus in der Nähe ihres Wohnortes zu finden.
Deutschlandweit gibt es mehr als 210 Perinatalzentren – Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener spezialisiert haben. Ihre Arbeit lässt sich an Hand von Kriterien wie Fallzahlen oder Behandlungsroutine vergleichen. Um die Behandlungsergebnisse zu ermitteln, greift das IQTIG jeweils auf die Daten der vergangenen fünf Jahre zurück.

Seit 2015 sind Perinatalzentren dazu verpflichtet, diese Daten zu veröffentlichen. Die aufbereiteten und aktualisierten Ergebnisse werden jährlich am 1. Dezember online gestellt. Das IQTIG betreut die Website perinatalzentren.org im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Die Daten für die Strukturabfrage nimmt das IQTIG jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und 15. Februar entgegen. Bis 1. März sind noch Korrekturen der übermittelten Angaben möglich. Zur Übermittlung der Daten steht das Mailpostfach nicu(at)iqtig.org zur Verfügung. Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor: Im Januar 2023 wurden demnach die Daten aus dem Erfassungsjahr 2022 erhoben.
Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den G-BA, der dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet.
Grundlage für die Abfrage ist die "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) des G-BA.

Schritte zur Ergebnisveröffentlichung auf perinatalzentren.org

Die Teilnahme an der Ergebnisveröffentlichung ist für Perinatalzentren bereits seit dem jahr 2015 verpflichtend. Die folgenden Punkte beschreiben den Ablauf für die Kliniken bzw. Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt:

Registrierung: Die meisten Perinatalzentren haben sich bereits einmalig für einen Zugang zu der geschützten administrativen Registrierungsplattform registriert. Jede weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich über diese Plattform.

Krankenhäuser, die nach dem 15. März 2015 die Checkliste gemäß §6 Absatz 5 "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) abgegeben haben, registrieren sich bitte ausschließlich über das Registrierungsformular.

Datenannahme: Die zur Verwendung benötigten Daten werden vom IQTIG aus den Daten des QS-Verfahrens Perinatalmedizin einmal jährlich herausgefiltert. So entstehen für die teilnehmenden Krankenhäuser keinerlei zusätzlichen Aufwände bei der Datenlieferung.

Datenumfang: Es sollen die Dokumentationsdaten der Perinatalzentren veröffentlicht werden, die diese in der gesetzlich vorgeschriebenen externen stationären Qualitätssicherung erheben. Hierfür werden einmalig die Daten der vorangegangenen fünf Jahre verwendet. Im darauffolgenden Jahr wird das jeweils zurückliegende Erfassungsjahr genutzt.

Datenaufbereitung: Die Qualitätsinformationen werden risikoadjustiert ausgewiesen, um vergleichbare Ergebnisse zu erzielen und unterschiedliche Risikoprofile der Krankenhäuser auszugleichen. Hierzu werden logistische Regressionen durchgeführt.

Datenabgleich: Parallel zur Datenaufbereitung wird ein Abgleich der Vollzähligkeit mit externen Abrechnungsdaten durchgeführt. Fälle, die nur in einem Datensatz eindeutig identifiziert wurden, werden im Rahmen eines Validierungsverfahrens vor Ort geprüft.

Veröffentlichung: Die aufbereiteten Ergebnisse der verpflichtenden zentralen Ergebnisveröffentlichung werden jeweils am 1. Dezember eines Jahres auf perinatalzentren.org online gestellt.