Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx)

Ein Bruch (Fraktur) im oberen, dem Hüftgelenk zugewandten Teil des Oberschenkelknochens (Femur) wird als hüftgelenknahe Femurfraktur (Oberschenkelhalsbruch) bezeichnet. Hüftgelenknahe Femurfrakturen sind eine typische und häufige Verletzung älterer Menschen. Das Ziel der operativen Behandlung einer hüftgelenknahen Femurfraktur ist eine möglichst schnelle und komplikationslose Wiederherstellung der Mobilität und der körperlichen Belastbarkeit der Patienten. Gerade für ältere Menschen ist die schnelle Genesung sehr wichtig, um die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten und eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2019 die "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur" (QSFFx-RL) als eine Maßnahme zur Qualitätssicherung auf der Grundlage von § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser beschlossen.
Die Richtlinie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und legt die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur fest.

Zentrales Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und frühestmöglichen operativen Versorgung von Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur. Mit verbindlichen Standards zu Struktur, Personal und Verfahrensabläufen soll vor allem eine frühzeitige Versorgung sichergestellt werden, die ein wesentliches Kriterium für die Heilungschancen nach einer hüftgelenknahen Femurfraktur darstellt.
Das Nachweisverfahren ist ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem 15. November und 31. Dezember 2023 ein erstmaliger Nachweis über die Erfüllung der Mindestvorgaben an die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen übermittelt wird.

Spezifikation

Erinnerungswesen (FFXE)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Nachweis über die Erfüllung der Mindestanforderungen (FFX)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Veröffentlichungen

Zusatzinformationen