Empfehlungen zu Indikatoren und Kennzahlen für Strukturierte Qualitätsberichte

Nach § 136b SGB V sind alle in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr einen Strukturierten Qualitätsbericht vorzulegen. Die Berichte beinhalten Informationen über die Struktur eines Krankenhauses, seine Leistungsangebote und die Behandlungsergebnisse in einzelnen Versorgungsbereichen. Eine Grundlage der Berichte sind die Daten der externen stationären Qualitätssicherung.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt das IQTIG jährlich, für welche Qualitätsindikatoren und Kennzahlen gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) die Indikator-/Kennzahlwerte, die Referenzbereiche und die Ergebnisse aus dem Stellungnahmeverfahren veröffentlicht werden sollen.

Für das Erfassungsjahr 2021 gibt es 295 Qualitätsindikatoren und 112 Kennzahlen in den QS-Verfahren nach DeQS-RL. Der G-BA fasste am 16. Juni 2022 den Beschluss, dass für das Erfassungsjahr 2021 die Ergebnisse zu 158 Indikatoren und 81 Kennzahlen (insgesamt 239 Ergebnisse) zu veröffentlichen sind.
Für eine höhere Transparenz empfiehlt das IQTIG, dass grundsätzlich die Ergebnisse aller Qualitätsindikatoren und Kennzahlen veröffentlicht werden sollten. Ausnahmen: Indikatoren bzw. Kennzahlen, für deren diesbezügliche Eignung erhebliche Bedenken bestehen, Indikatoren bzw. Kennzahlen, die sich im ersten Jahr der Anwendung befinden oder Indikatoren bzw. Kennzahlen, die im Rahmen der Verfahrenspflege oder -weiterentwicklung umfassend verändert wurden.

Berichte

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