Partner des IQTIG

Das IQTIG arbeitet in der Qualitätssicherung eng mit verschiedenen Einrichtungen der Bundesländer zusammen. Sie haben die Aufgabe, die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur externen Qualitätssicherung vor Ort umzusetzen. Am 1. Januar 2021 haben die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) auf der Landesebene alle Aufgaben in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung – also ambulant und stationär - übernommen.
Grund dafür ist ein Wechsel der G-BA-Richtlinien: Am 1. Januar 2021 hat die "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) die "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) ersetzt. Bis dahin waren die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung (LQS) für die Umsetzung der QSKH-RL im stationären Bereich zuständig.

Für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung sind darüber hinaus noch weitere Landesstellen relevant: Die Landeskrankenhausgesellschaften (LKG), die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Diese Einrichtungen stellen in den einzelnen Bundesländern insbesondere die Träger der LAG dar und beteiligen sich am jeweiligen Lenkungsausschuss. Die Landesarbeitsgemeinschaften benennen jeweils eigene Datenannahmestellen. Aufgabe dieser Datenannahmestellen auf der Landesebene ist es, QS-Daten von Leistungserbringern – also Krankenhäusern und Arztpraxen – aufzunehmen, zu verarbeiten und an das IQTIG weiterzuleiten und den Leistungserbringern wiederum die Auswertungen zur Verfügung zu stellen.

Landesarbeitsgemeinschaften

In den Bundesländern sind die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) wichtige Partner des IQTIG in der Qualitätssicherung. Arbeitsgrundlage der LAG ist die DeQS-RL. Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) sind bei den landesbezogenen Verfahren dafür verantwortlich, dass die sektorenübergreifenden QS-Verfahren auf Landesebene ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Die LAG arbeiten auf Grundlage der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL), welche im Jahr 2019 die „Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung" (Qesü-RL) abgelöst hat.
Die DeQS sieht vor, dass Kassenärztliche Vereinigungen, Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Landeskrankenhausgesellschaften und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen je eine LAG gründen. Dies ist bis zum 1. Juni 2020 in allen Bundesländern geschehen.
Begleitend dazu wurden Geschäftsstellen als Ansprechpartner festgelegt.

Um die QS-Daten ordnungsgemäß zu erfassen, benennen die LAG eigene Datenannahmestellen. Gemäß der DeQS-RL sind dies für die verschiedenen Leistungserbringer die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) oder die  Landeskrankenhausgesellschaften (LKG). In den meisten Bundesländern wird die Datenannahme, insbesondere für Krankenhäuser, inzwischen von den LAG selbst übernommen.
Die LAG hat bei landesbezogenen Verfahren folgende Aufgaben:

  • Information und Beratung der Leistungserbringer,
  • Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitätsverbessernden Maßnahmen,
  • Durchführung der Datenvalidierung sowie
  • laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung.

Datenannahmestellen

Zu den Aufgaben der Datenannahmestellen gehören die Annahme, die Verarbeitung und Weiterleitung der QS-Daten. Für den Export von Datenlieferungen benötigt das Krankenhaus oder die Arztpraxis eine Registrierung bei der Datenannahmestelle. Die Übertragung der Daten muss durch eine Transportverschlüsselung oder durch gesicherte Übertragungswege zuverlässig gesichert sein.
Für die Datenannahme der bundes- und landesbezogenen Verfahren ist in der Regel immer die auf Landesebene beauftragte Stelle zuständig: die Landesarbeitsgemeinschaften oder Landeskrankenhausgesellschaften (LKG). Nur bei den verbleibenden Datenlieferungen zu den direkten - oder bundesbezogenen - Verfahren gemäß QSKH-RL übernimmt das IQTIG noch als Bundesauswertungsstelle diese Funktion.

Welche Datenannahmestelle zuständig ist, regeln die Richtlinien des G-BA. Die DeQS-RL hat 2019 die "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung" (Qesü-RL) ersetzt.
Bei den DeQS-Verfahren sind zusätzlich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) für die Annahme der Daten ihrer Vertragsärzte beteiligt. Darüber hinaus bestehen Datenannahmestellen für die Datenannahme der Sozialdaten bei den Krankenkassen sowie für ambulante selektivvertragliche Leistungen.
Die Übersicht berücksichtigt zusätzlich die Datenannahmestellen für die Verfahren gemäß PPP-RL, QSFFx-RL und Mm-R des G-BA.

Bitte beachten Sie:

Bei den bundesbezogenen Verfahren gemäß DeQS werden die Daten nur indirekt an das IQTIG gesendet, da die Daten zur Pseudonymisierung der patientenidentifizierenden Informationen über die Vertrauensstelle laufen müssen. Die Leistungserbringer übermitteln ihre Daten daher – wie bei den landesbezogenen Verfahren -  über die Datenannahmestellen der Länder. Nur die Follow up-Verfahren der Transplantationsmedizin aus der inzwischen außer Kraft gesetzten "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) werden übergangsweise noch direkt an das IQTIG versendet.

Auch wenn die Daten der bundesbezogene Verfahren auf indirektem Weg an das IQTIG versendet werden, bleibt das Institut Hauptansprechpartner.
Für die Datenannahme der organisierten Krebsfrüherkennung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig. Die Regelung wird durch die "Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme" (oKFE-RL) getroffen.