PPP-RL: Quartalsberichte zur Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das IQTIG mit Beschluss vom 15. September 2022 beauftragt, die Quartalsberichte zur Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik über das zweite bis vierte Quartal des Erfassungsjahres 2021 zum 1. Januar 2023 zu veröffentlichen. Mit Beschluss vom 3. Mai 2023 wurde das IQTIG mit der Veröffentlichung der Quartalsberichte zur Strukturabfrage über das erste bis dritte Quartal des Erfassungsjahres 2022 beauftragt.

Die "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie" (PPP-RL) hat zum Ziel, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Versorgung festzulegen. Sie regelt die Details zu Art und Umfang der Nachweise für diese Strukturabfrage.

In einer ersten Stufe soll die PPP-RL die Ausgestaltung von Personalvorgaben etablieren. Hierbei sind die Nachweise zur personellen Struktur in den Erwachsenenpsychiatrien, Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie in psychosomatischen Einrichtungen zu erbringen. Die Nachweispflichten gelten für alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten vollstationär, teilstationär oder stationsäquivalent behandeln.
Mit dem Beschluss des G-BA vom 14. Mai 2020 wurde das IQTIG mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der PPP-RL beauftragt.

Downloads

  • Quartalsberichte 2023

    zip 15.04.2024 / 7 MB

  • Frühere Veröffentlichungen

    2022
    2021