Notfallstufen

Die Notfallstufen der Krankenhäuser stellen eine wichtige Orientierungshilfe für Patientinnen und Patienten dar, die sich über die Möglichkeiten der Notfallversorgung in der Nähe ihres Wohnorts informieren möchten. Insbesondere Personen mit spezifischen Anforderungen an die Notfallbehandlung, bspw. die Behandlung von Kindern, können sich über die möglichen Behandlungsoptionen durch die Darstellung der Module der speziellen Notfallversorgung frühzeitig informieren und im Notfall unverzüglich die für sie beste Klinik ansteuern.
Aktuelle gesetzliche Grundlage der Datenlieferung
Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Notfallstrukturen ergibt sich aus dem Krankenhausentgeltgesetz (§ 21 Abs. 1 KHEntgG). Ab dem 1. Juli 2025 erfolgt die Erhebung und Übermittlung der Notfallstufen und Module ausschließlich innerhalb der § 21-KHEntgG-Datenlieferung an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).
Technische Umsetzung und Dokumentation
Die Datenlieferung erfolgt gemäß den Vorgaben des InEK. Technische Details zur Struktur und zum Umfang der gelieferten Daten finden Sie beim InEK:

Die Angaben zu den Notfallstrukturen werden vom InEK sowohl für ein gesamtes Kalenderjahr (§ 21 Abs. 1 KHEntgG) als auch drei Mal unterjährig erfasst (§ 21 Abs. 3b KHEntgG).
Bitte beachten Sie: PDF-Erhebungsbögen dürfen nicht mehr zur Erhebung der Notfallstufe verwendet oder übermittelt werden. Maßgeblich ist ausschließlich die strukturierte Datenlieferung an das InEK innerhalb des § 21-Datensatzes.
Bei Fragen zur Datenlieferung oder technischen Umsetzung wenden Sie sich bitte an das InEK.
Für Fragen zur Darstellung im Bundes-Klinik-Atlas steht Ihnen dort ein Kontaktformular zur Verfügung.