Notfallstufen

Die Notfallstufen der Krankenhäuser stellen eine wichtige Orientierungshilfe für Patientinnen und Patienten dar, die sich über die Möglichkeiten der Notfallversorgung in der Nähe ihres Wohnorts informieren möchten. Insbesondere Personen mit spezifischen Anforderungen an die Notfallbehandlung, bspw. die Behandlung von Kindern, können sich über die möglichen Behandlungsoptionen durch die Darstellung der Module der speziellen Notfallversorgung frühzeitig informieren und im Notfall unverzüglich die für sie beste Klinik ansteuern.
Gesetzliche Grundlage der Datenlieferung
Im Krankenhaustransparenzgesetz ist festgelegt, dass die Stufe der Notfallversorgung nach dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 136c Absatz 4 SGB V beschlossenen gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern dargestellt werden soll (§ 135d, Absatz 3 Satz 1 Nr. 7 SGB V). Gemäß § 135d Absatz 3 Satz 8 Nr. 2 SGB V sind die Krankenhäuser aufgefordert, dem IQTIG unverzüglich die aktuellen Informationen über die Teilnahme am gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern standortbezogen zu übermitteln.
Festgelegter Prozess zur Datenübermittlung
Die Erfassung und Übermittlung der Informationen zu den Notfallstufen an das IQTIG erfolgt mit einem ausfüllbaren PDF-Dokument, das zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden wird. Das Dokument können sich die Krankenhäuser später dann hier herunterladen.

Die Notfallstufen sollen vollumfänglich aus den Krankenhausmeldungen Ende 2024 genutzt werden. Dies gibt den Krankenhäusern genügend Vorlaufzeit, sich auf die Anforderungen einzustellen und ihre Daten entsprechend vorzubereiten. Übergangsweise sollen weiterhin die Daten aus dem Strukturierten Qualitätsbericht (sQB) genutzt werden. Das IQTIG ermutigt alle Einrichtungen, ihre Daten so früh wie möglich einzureichen.
Das Dokument muss entweder digital signiert sein oder ausgedruckt und unterschrieben postalisch an das IQTIG übermittelt werden. Alle Details zur Datenübermittlung sind im PDF-Formular detailliert beschrieben.
Jährliche Aktualisierung der Notfallstufen durch die Krankenhäuser
Zur Sicherstellung der Aktualität der Angaben zu den Notfallstufen auf dem Bundes-Klinik-Atlas bitten wir alle Krankenhäuser, Ihre Notfallstufe jährlich, nachdem diese im Rahmen der Budgetverhandlungen bestätigt oder geändert wurde, erneut an das IQTIG zu übermitteln.
Der Erhebungsbogen zur Erfassung der Notfallstufen wird zu einem späteren Zeitpunkt zum Download zur Verfügung gestellt. Es werden auch ausführliche Hinweise zur Nutzung bereitgestellt. Sobald alle Informationen vorhanden sind und die Erhebung starten kann, wird das IQTIG die Krankenhausstandorte informieren.