Übermittlung der Daten

Bei den QS-Verfahren gemäß DeQS-RL werden die Daten vom Leistungserbringer und von den Krankenkassen werden in verschlüsselter Form an spezielle Datenannahmestellen übermittelt. Sind patientenidentifizierenden Daten in der Datenlieferung enthalten (PID-Daten, hierbei handelt es sich meist um die Krankenversichertennummer), wird auch noch eine unabhängige Vertrauensstelle in den Datenfluss eingebunden. Der Datenfluss endet in beidem Fällen beim IQTIG. Die Datenannahmestellen prüfen die medizinischen Daten auf strukturelle Korrektheit. 

Außerdem pseudonymisieren sie den liefernden Leistungserbringer, sodass das ein Leistungserbringerpseudonym entsteht. Die Datenannahmestellen können ggf. vorhandene patientenidentifizierenden Daten (sog. PID-Daten, hierbei handelt es sich meist um die Krankenversichertennummer) nicht einsehen. Diese sind für die unabhängige Vertrauensstelle bestimmt. Die Vertrauensstelle entschlüsselt die PID-Daten, erstellt ein nicht rückauflösbares Patientenpseudonym und übermittelt die Daten weiter an das IQTIG. Die Vertrauensstelle kann die medizinischen Daten nicht einsehen.

Datengrundlage und Lieferfristen im Erfassungsjahr

Bei vollstationären Fällen kann es zwischen Auslösung der Dokumentationsverpflichtung einerseits sowie Entlassung der Patientin bzw. des Patienten und Abschluss der QS-Dokumentation andererseits einen längeren Zeitraum geben. Um eine vollständige und vollzählige Dokumentation zu ermöglichen, richtet sich die Zuordnung zur Auswertung bei allen Qualitätssicherungsverfahren nach dem Entlassungsdatum.

Die nachfolgenden Übersichten stellen zum besseren Verständnis die Datengrundlagen und Lieferfristen aus Sicht der Auswertungen zu einem Erfassungsjahr dar. Bei ambulanten und teilstationären Fällen kann diese Diskrepanz nicht auftreten, sodass bei diesen Fällen das Quartal bzw. das Jahr der Auslösung immer auch dem der Auswertung entspricht.

Downloads für QS-Verfahren gemäß DeQS-Richtlinie

Download für die Programmbeurteilung gemäß oKFE-Richtlinie

Patientenbefragungen als wichtiges Element der Qualitätssicherung

Patientenbefragungen ergänzen seit 2022 bei mehreren QS-Verfahren der DeQS-RL fallbezogen die Patientenperspektive. Um die Anonymität der Patienten zu gewährleisten, ist der Datenfluss anders als bei den klassischen bzw. herkömmliche QS-Daten. Für die Durchführung von Patientenbefragungen wurde durch den G-BA eine weitere Institution, die Versendestelle Patientenbefragung, etabliert.
Der Leistungserbringer sendet über die Datenannahmestellen (wegen Pseudonymisierung der Leistungserbringerdaten) an die Versendestelle Patientenbefragung. Übermittelt werden die Adressdaten der Patienten sowie wenige medizinische Informationen. Diese sind nur für die Versendestelle Patientenbefragung einsehbar.
Auf Basis dieser Angaben wird ein passender Fragebogen per Stichprobe für den speziellen Eingriff des Patienten als Papierversion ausgegeben.

Der Patient erhält den Fragebogen postalisch, kann ihn ausfüllen und versendet ihn an die Fragebogenannahmestelle des IQTIG. Das IQTIG kann alle Daten der fallbezogenen QS- und Patientenbefragungsdaten sowie der einrichtungsbezogenen Dokumentation einsehen, jedoch weder den Leistungserbringer noch den Patienten identifizieren.
Das IQTIG ist somit nicht in der Lage zu wissen, für welchen Leistungserbringer es Auswertungen erstellt und auch keine Rückschlüsse auf die behandelten Patienten ziehen. Das Datenflussmodell gemäß DeQS-RL finden Sie hier.
Bei den Datenflüssen der Strukturerhebungen werden die Leistungserbringer nicht pseudonymisiert. Patientendaten spielen dabei keine Rolle. Bei Registerdaten werden weitere Vertrauensstellen einbezogen, um eine Identifikation der Patienten beim IQTIG zu verhindern.