Nutzung von Ergebnissen

Krankenhäuser und Praxen erhalten ihre eigenen Ergebnisse und Vergleichswerte, damit sie ihre Qualität eigenständig einschätzen können. Außerdem erhalten die auf Bundes- und Landesebene verantwortlichen Organisationen die Ergebnisse, die dafür zuständig sind, den Krankenhäusern und Arztpraxen dabei zu helfen, ihre Versorgungsqualität zu verbessern.
Bei den meisten Qualitätsindikatoren sind das die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) in den einzelnen Bundesländern. Bei einigen Qualitätsindikatoren ist das IQTIG selbst dafür zuständig. Außerdem erhält der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) eine Zusammenfassung der Ergebnisse, um die Versorgungsqualität insgesamt einschätzen zu können.
Die Organisationen, die dafür zuständig sind, Maßnahmen zur Förderung der Versorgungsqualität bei den Krankenhäusern und Arztpraxen durchzuführen, helfen den Krankenhäusern und Arztpraxen dabei, ihre Versorgungsqualität zu verbessern.

Dazu kontaktieren sie die Krankenhäuser und Arztpraxen, die weniger gute Ergebnisse haben und bitten sie um eine Erläuterung, weshalb die Ergebnisse weniger gut ausgefallen sind. Dies erfolgt meist zunächst schriftlich, kann aber auch ein Gespräch oder eine Besichtigung vor Ort umfassen. Außerdem können sie die Krankenhäuser und Arztpraxen verpflichten, Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen.

Krankenhäuser müssen ihre Qualitätsergebnisse auch jährlich in ihrem Qualitätsbericht veröffentlichten. So können zum Beispiel auch Patientinnen und Patienten die Qualitätsergebnisse eines Krankenhauses einsehen. Die Qualitätsergebnisse der Arztpraxen werden bisher nicht für jede einzelne Praxis veröffentlicht.
Welche Ergebnisse wo veröffentlicht werden, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).