Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF)

Das QS-Verfahren Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF) hat am 1. Januar 2021 als Weiterentwicklung die ehemaligen Verfahren zur Herzschrittmacher- und Defibrillatorversorgung ersetzt.
Der Einsatz eines Herzschrittmachers hat das Ziel, Beschwerden, die bis zur Bewusstlosigkeit der Patientin bzw. des Patienten reichen können, zu mindern. Zudem erhöhen Herzschrittmacher bei bestimmten Formen der bradykarden Herzrhythmusstörung die Lebenserwartung. Ein weiteres Anwendungsgebiet für Herzschrittmacher ist die fortgeschrittene Pumpschwäche des Herzens (Herzinsuffizienz):

Hierbei arbeiten die beiden Hauptkammern und/oder verschiedene Wandabschnitte der linken Kammer nicht mehr synchron. Diese Form der Herzschwäche kann mittels elektrischer Stimulation behandelt werden (kardiale Resynchronisationstherapie).
Der plötzliche Herztod gehört zu den häufigsten Todesursachen in den westlichen Industrienationen. Bei den meisten Betroffenen sind dafür Erkrankungen der Herzkranzgefäße (koronare Herzkrankheit, KHK) oder des Herzmuskels (Kardiomyopathie) ursächlich, die lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen (Arrhythmien) zur Folge haben können.

Implantation eines Defibrillators

Die Implantation eines Defibrillators ist dann angemessen, wenn kardiologisch ein hohes Risiko für gefährliche Herzrhythmusstörungen gesichert festgestellt wurde. Sind diese lebensbedrohlichen Rhythmusstörungen bereits einmal aufgetreten und ihnen liegt keine reversible Ursache zugrunde, erfolgt die ICD-Implantation – mit dem Ziel, bereits aufgetretene gefährliche Herzrhythmusstörungen zu verhindern.
Das Aggregat kann diese lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen durch eine Abgabe eines elektrischen Stromstoßes oder eine schnelle Abgabe von elektrischen Impulsen (antitachykarde Stimulation) beenden und damit den plötzlichen Herztod verhindern.

Ein weiteres Anwendungsgebiet der ICD-Therapie ist die fortgeschrittene Pumpschwäche des Herzens (Herzinsuffizienz). Dabei arbeiten beide Hauptkammern und/oder verschiedene Wandabschnitte der linken Kammer nicht mehr synchron. Diese Form der Herzschwäche kann mit elektrischer Stimulation behandelt werden (kardiale Resynchronisationstherapie, CRT).
Da betroffene Patientinnen und Patienten auch einem erhöhten Risiko für den plötzlichen Herztod ausgesetzt sind, werden meist Kombinationsgeräte implantiert. Sie verbinden eine Behandlung der Herzinsuffizienz mittels Resynchronisationstherapie und die Prävention des plötzlichen Herztods durch lebensbedrohliche Rhythmusstörungen der Herzkammern (CRT-D-Aggregate). 

Auswertung und Rechenregeln

Herzschrittmacher-Implantation (HSMDEF-HSM-IMPL)

Die Qualitätsindikatoren des Auswertungsmoduls Herzschrittmacher-Implantation fokussieren u. a. auf die Beachtung von Leitlinienempfehlungen und die Dauer des Eingriffs. Weitere wichtige Merkmale sind die Strahlenbelastung der Patientin bzw. des Patienten sowie die Erreichung akzeptabler Werte bei notwendigen intraoperativen Messungen (Bestimmungen des elektrischen Impulses).
Darüber hinaus werden Komplikationen im zeitlichen Umfeld des Eingriffs und die risikoadjustierte Sterblichkeitsrate erfasst.

Seit 2015 werden zudem bei Herzschrittmachereingriffen Daten erhoben, die eine Verknüpfung der QS-Daten wiederholter stationärer Aufenthalte einer Patientin bzw. eines Patienten ermöglichen. Durch dieses Follow-up können auch Komplikationen erfasst werden, die erst nach Verlassen des Krankenhauses auftreten. Die Follow-up-Indikatoren, für die Daten verschiedener Eingriffsarten ausgewertet werden, sind ebenfalls dem Auswertungsmodul Herzschrittmacher-Implantation zugeordnet.

Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Herzschrittmacher-Aggregatwechsel (HSMDEF-HSM-AGGW)

Herzschrittmacherbatterien können nicht separat ausgetauscht werden, es ist immer ein Wechsel des kompletten Aggregats erforderlich. Solch ein Aggregatwechsel stellt einen vergleichsweise einfachen operativen Eingriff dar, bei dem dennoch Komplikationen, wie Wundinfektionen auftreten können. Daher sollten Aggregatwechsel möglichst selten stattfinden. Die Indikatoren des Auswertungsmoduls zu Aggregatwechseln richten sich auf notwendige Funktionsmessungen des Herzschrittmachers während der Operation und Komplikationen im Zusammenhang mit dem Eingriff.

Die Dauer des Eingriffs bei Aggregatwechseln wird in einem Indikator bewertet, der auch Implantationen von Herzschrittmachern umfasst und im Teilbereich Herzschrittmacher-Implantation berichtet wird. Die Lebensdauer des zu ersetzenden Aggregats wird durch einen Follow-up-Indikator ausgewertet, der dem Teilbereich Herzschrittmacher-Implantation zugeordnet ist. Korrekturen an Schrittmachertasche und Sonden sind bei der Betrachtung ausgeschlossen. Diese werden im Auswertungsmodul Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation erfasst.

Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation (HSMDEF-HSM-REV)

Das hier dargestellte Auswertungsmodul umfasst die Qualitätssicherung bei erneuten Eingriffen (Revisionen) an Herzschrittmachern, bei ihrer Entfernung (Explantation) oder bei Systemwechsel. Die Indikatoren dieses Auswertungsmoduls beziehen sich auf Komplikationen im Umfeld der Operation und die risikoadjustierte Sterblichkeit im Krankenhaus. Die Ergebnisse der Bestimmungen des elektrischen Impulses (Reizschwellen- und Amplitudenmessungen) der Sonden werden zusammen mit den Daten zu Erstimplantationen und Aggregatwechseln ausgewertet; die entsprechenden Indikatoren sind den Auswertungsmodulen Herzschrittmacher-Implantation und Herzschrittmacher-Aggregatwechsel zugeordnet.

Seit dem Erfassungsjahr 2015 werden bei Herzschrittmachereingriffen Daten erhoben, durch die die Informationen dieses Moduls mit den vorausgegangenen Schrittmachereingriffen einer Patientin bzw. eines Patienten verknüpft werden können. Die Indikatoren, die sich auf die Ursachen für die Reparatur, den Wechsel oder das Entfernen des Herzschrittmachers beziehen, können nun als Follow-up-Indikatoren ausgewertet werden und sind dem Auswertungsmodul Herzschrittmacher-Implantation zugeordnet.

Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Implantierbare Defibrillatoren-Implantation (HSMDEF-DEFI-IMPL)

Qualitätsmerkmale einer ICD-Implantation, die in diesem Auswertungsmodul erfasst werden, beziehen sich u. a. auf die Beachtung von Leitlinienempfehlungen und die Dauer des Eingriffs. Weitere wichtige Merkmale sind die Strahlenbelastung der Patientin bzw. des Patienten sowie die Erreichung akzeptabler Werte bei notwendigen intraoperativen Messungen (Bestimmungen des elektrischen Impulses). Darüber hinaus werden Komplikationen im zeitlichen Umfeld des Eingriffs und die risikoadjustierte Sterblichkeitsrate erfasst.

Seit dem Erfassungsjahr 2018 werden zudem bei Defibrillatoreingriffen Daten erhoben, die eine Verknüpfung der QS-Daten wiederholter stationärer Aufenthalte einer Patientin bzw. eines Patienten ermöglichen. Durch dieses Follow-up können auch Komplikationen erfasst werden, die erst nach Verlassen des Krankenhauses auftreten. Die Follow-up-Indikatoren, für die Daten verschiedener Eingriffsarten ausgewertet werden, sind ebenfalls dem Auswertungsmodul Implantierbare Defibrillatoren – Implantation zugeordnet.

Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Implantierbare Defibrillatoren-Aggregatwechsel (HSMDEF-DEFI-AGGW)

Ein implantierbarer Kardioverter-Defibrillator (implantable cardioverter-defibrillator, ICD) besteht ähnlich einem Herzschrittmacher aus einem Aggregat, das Elektronik (Mikrocomputer) und Batterie in einem Gehäuse vereint.

Über Elektroden ist das Aggregat mit dem Herzen verbunden. Ist nach einer Laufzeit von mehreren Jahren die Batterie erschöpft, wird ein Aggregatwechsel erforderlich. Hierbei können meist die vorhandenen Sonden am Herzen belassen werden.

Die Qualität von Eingriffen zum Wechsel des ICD-Aggregats wird anhand von Indikatoren gemessen, die sich auf die Durchführung notwendiger Funktionsmessungen des Defibrillators während der Operation sowie auf Komplikationen im Zusammenhang mit dem Eingriff beziehen.
Die Dauer des Eingriffs bei Aggregatwechseln wird in einem Indikator bewertet, der auch Implantationen von Defibrillatoren umfasst und im Auswertungsmodul Implantierbare Defibrillatoren – Implantation berichtet wird.

Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Implantierbare Defibrillatoren-Revision/Systemwechsel/Explantation (HSMDEF-DEFI-REV)

Dieses QS-Verfahren betrifft die Qualitätssicherung bei erneuten Eingriffen (Revisionen) an implantierbaren Kardioverter-Defibrillatoren (implantable cardioverter-defibrillator, ICD), bei ihrer Entfernung (Explantation) oder bei Systemwechseln. Die Indikatoren dieses Auswertungsmoduls beziehen sich auf Komplikationen im Umfeld der Operation und die risikoadjustierte Sterblichkeit im Krankenhaus.

Die Ergebnisse der Reizschwellen- und Amplitudenmessungen der Sonden (Bestimmungen des elektrischen Impulses) werden zusammen mit den Daten zu Erstimplantationen und Aggregatwechseln ausgewertet. Die Indikatoren sind den Auswertungsmodulen Implantierbare Defibrillatoren – Implantation und Implantierbare Defibrillatoren – Aggregatwechsel zugeordnet.

Seit dem Erfassungsjahr 2018 werden bei Defibrillatoreingriffen Daten erhoben, durch die die Informationen dieses Moduls mit den vorausgegangenen Defibrillatoreingriffen einer Patientin bzw. eines Patienten verknüpft werden können. Die Indikatoren, die sich auf die Ursachen für die Reparatur, den Wechsel oder das Entfernen des Defibrillators beziehen, können nun als Follow-up-Indikatoren ausgewertet werden und sind dem Auswertungsmodul Implantierbare Defibrillatoren – Implantation zugeordnet.

Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Eine Kennzahl, die Auffälligkeiten in Daten als Hinweise auf unzureichende Datenqualität quantifiziert. Auffälligkeitskriterien mit Rechenregeln

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Spezifikation

Herzschrittmacher-Implantation (09/1)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Herzschrittmacher-Aggregatwechsel (09/2)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation (09/3)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Implantierbare Defibrillatoren – Implantation (09/4)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Implantierbare Defibrillatoren – Aggregatwechsel (09/5)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Implantierbare Defibrillatoren – Revision/Systemwechsel/Explantation (09/6)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Zusatzinformationen