FAQ: Hüftgelenkversorgung

Allgemein

Warum gibt es Plausibilitätsregeln zwischen den Datenfeldern „Entlassdiagnosen“ und „Gab es spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen?“, sowie „Gab es allgemeine behandlungsbedürftige Komplikationen?“?

Die sogenannten weichen Plausibilitätsregeln dienen der Verbesserung der Dokumentation, indem die Anwenderinnen und Anwender mit einem Hinweis auf Abweichungen zwischen zwei Angaben aufmerksam gemacht werden.
In den QS-Verfahren HGV (Module 17/1 und HEP) und KEP wird u.a. ein Abgleich zwischen den Angaben im KIS (ICD-Kodierung) und den Angaben zu Komplikationsdiagnosen im QS-Bogen hergestellt. Die Ausfüllhinweise zur Angabe einer Komplikation im QS-Bogen orientieren sich an den Kodierregeln zu den Nebendiagnosen der Kodierrichtlinie (vgl. „D003u Nebendiagnosen“). So ist bei einer vorliegenden Kodierung einer entsprechenden ICD-Diagnose die gleichzeitige Angabe im Datenfeld der Komplikationen wahrscheinlich.
Der Hinweis erscheint, wenn ein ICD-Kode im Datenfeld Entlassungsdiagnose angegeben wurde, der auf eine Komplikation hinweist, aber keine Komplikation in den Datenfeldern zu Komplikationen dokumentiert wurde. Durch die Anwenderinnen oder den Anwender ist dann zu prüfen, ob die Definitionen des ICD-Kodes (Datenfeld Entlassungsdiagnose) und die Angabe der Komplikationen im QS-Bogen (Datenfelder zu Komplikationen) voneinander abweichen oder ob es sich ggf. um eine Aufnahmediagnose handelt.

Das Datenfeld Entlassungsdiagnosen, in dem die ICD-Diagnosen zum Abgleich dokumentiert werden, kann nicht zwischen Aufnahme- und Entlassungsdiagnose differenzieren. Wenn es sich um eine Aufnahmediagnose handelt kann der Hinweis ignoriert werden und der Bogen ohne Anpassungen dieser Datenfelder abgeschlossen werden.
Die Listen der berücksichtigten ICD-Kodes zu Nebendiagnosen finden Sie hier und hier.
Die Liste der ICD-Kodes, die den allgemeinen Komplikationen zugeordnet werden, enthält fälschlicherweise ICD-Kodes zu Läsionen und weitere einzelne Kodes, die den spezifischen Komplikationen zuzuordnen sind. Das IQTIG wird diesen Fehler mit der Veröffentlichung des nächsten Spezifikations-Updates zum EJ 2024 korrigieren.