QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie: Ergebnisbericht zur Strukturqualität

Das IQTIG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter überarbeitet. Ein Teil der Beauftragung umfasst die Erstellung eines Ergebnisberichts zur Strukturqualität.

Am 17. Juni 2021 wurde das IQTIG vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Anschluss an die „Entwicklung eines einrichtungsübergreifenden QS-Verfahrens zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ mit einem Folgeprojekt beauftragt.
Die Beauftragung war eine Ergänzung der ursprünglichen Beauftragung vom 17. Mai 2018 und sah eine Überprüfung sowie Überarbeitung des Qualitätsmodells und der Qualitätsindikatoren des vorgelegten Abschlussberichts von 2021 vor.
Dabei hatten die Anforderungen an die Entwicklung aus der ursprünglichen Beauftragung weiterhin Gültigkeit. Das bedeutet, dass ausschließlich die Erwachsenenpsychotherapie, der ambulante Versorgungssektor sowie die vier Psychotherapie-Richtlinienverfahren (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie) Inhalt der Beauftragung sind. Weiterhin sollen die Qualitätsindikatoren des Qualitätssicherungsverfahrens dia­­gnose- und therapieverfahrensunabhängig sein.

Inhalt der erweiterten Beauftragung

Die Beauftragung sieht eine Überarbeitung unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 vor. Die Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren zur Patientenbefragung war mit der vorliegenden Beauftragung nicht adressiert und wird ggf. durch eine spätere Beauftragung erfolgen.
Die Beauftragung sah folgende Inhalte vor:

  • Das im Abschlussbericht vorgeschlagene Qualitätsmodell und das Qualitätsindikatorenset sollten hinsichtlich einer sinnvollen Erweiterung um Indikatoren zur Strukturqualität geprüft und ggf. weiterentwickelt werden.
  • Zudem sollten die Qualitätsindikatoren auf ihre Übertragbarkeit auf die Gruppentherapie und Systemische Therapie geprüft und ggf. weiterentwickelt werden. Die Prüfung und ergänzende Weiterentwicklung der bisherigen Qualitätsindikatoren kann ggf. dazu führen, das einzelne Indikatoren gestrichen, modifiziert oder neu entwickelt werden.
  • Ebenso galt es, die Zuschreibbarkeit der Leistung zu einem Leistungserbringer zu prüfen, da eine Gruppenpsychotherapie oder eine Kombinationstherapie auch in gemeinsamer Leitung erfolgen können.
  • Des Weiteren sollte die Verfügbarkeit sowie Eignung von Sozialdaten bei den Krankenkassen als Datenquelle für das QS-Verfahren geprüft werden, um so den Dokumentationsaufwand für die Leistungserbringer so gering wie möglich zu gestalten und gleichzeitig auf die Datensparsamkeit zu achten.

Hinsichtlich des Beauftragungsteils zu möglichen Indikatoren zur Strukturqualität sollen unter Aufwand-Nutzen-Gesichtspunkten Doppelerhebungen und -dokumentationen vermieden werden, insbesondere aufgrund bereits bestehender normativer Regelungen.
Der Ergebnisbericht zur Erweiterung des Indikatorensets um Indikatoren zur Strukturqualität war dem G-BA bis zum 31. Mai 2022 vorzulegen.

Empfehlungen des IQTIG zur Strukturqualität

Bezüglich der Strukturqualität ließ sich aus den verschiedenen Informationsquellen ableiten, dass die in den normativen Vorgaben aufgeführten Angaben zur Strukturqualität umfassend sind und bereits Nachweispflichten, Prüfungen und (zum Teil stichprobenartigen) Kontrollen unterliegen. Durch die erfolgte orientierende Literaturrecherche konnten über die bereits in den normativen Vorgaben benannten Aspekte der Strukturqualität hinaus keine weiteren Themen und auch kein Verbesserungsbedarf abgeleitet werden. Auch im Ergebnis des Treffens des Expertengremiums ergaben sich diesbezüglich keine weiteren Erkenntnisse.
Der von den Teilnehmenden konstatierte Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Zusammenarbeit verschiedener Leistungserbringer wird im entwickelten QS-Verfahren bereits durch den Qualitätsaspekt „Kooperation“ adressiert und durch den Indikator „Patientenindividuelle Absprachen und Kommunikation mit an der Behandlung Beteiligten“ auf der Prozessebene abgebildet. Für eine strukturelle Verbesserung der Kommunikation und Kooperation zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern wäre die Etablierung einer spezifischen Vergütung Voraussetzung.
Im Ergebnis empfiehlt das IQTIG, das Qualitätsindikatorenset des entwickelten QS-Verfahrens nicht um Indikatoren zur Strukturqualität zu erweitern.

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