QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie: Ergebnisbericht zur Übertragbarkeit des Indikatorensets auf die Gruppentherapie

Das IQTIG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter überarbeitet. Ein Teil der Beauftragung umfasst die Erstellung eines Ergebnisberichts zur Übertragbarkeit auf die Gruppentherapie.

Am 17. Juni 2021 wurde das IQTIG vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Anschluss an die „Entwicklung eines einrichtungsübergreifenden QS-Verfahrens zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ mit einem Folgeprojekt beauftragt.
Die Beauftragung war eine Ergänzung der ursprünglichen Beauftragung vom 17. Mai 2018 und sah eine Überprüfung sowie Überarbeitung des Qualitätsmodells und der Qualitätsindikatoren des vorgelegten Abschlussberichts von 2021 vor.
Dabei hatten die Anforderungen an die Entwicklung aus der ursprünglichen Beauftragung weiterhin Gültigkeit. Das bedeutet, dass ausschließlich die Erwachsenenpsychotherapie, der ambulante Versorgungssektor sowie die vier Psychotherapie-Richtlinienverfahren (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie) Inhalt der Beauftragung sind. Weiterhin sollen die Qualitätsindikatoren des Qualitätssicherungsverfahrens dia­­gnose- und therapieverfahrensunabhängig sein.

Inhalt der erweiterten Beauftragung

Die Beauftragung sieht eine Überarbeitung unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 vor. Die Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren zur Patientenbefragung war mit der vorliegenden Beauftragung nicht adressiert und wird ggf. durch eine spätere Beauftragung erfolgen.
Die Beauftragung sah folgende Inhalte vor:

  • Das im Abschlussbericht vorgeschlagene Qualitätsmodell und das Qualitätsindikatorenset sollten hinsichtlich einer sinnvollen Erweiterung um Indikatoren zur Strukturqualität geprüft und ggf. weiterentwickelt werden.
  • Zudem sollten die Qualitätsindikatoren auf ihre Übertragbarkeit auf die Gruppentherapie und Systemische Therapie geprüft und ggf. weiterentwickelt werden. Die Prüfung und ergänzende Weiterentwicklung der bisherigen Qualitätsindikatoren kann ggf. dazu führen, das einzelne Indikatoren gestrichen, modifiziert oder neu entwickelt werden.
  • Ebenso galt es, die Zuschreibbarkeit der Leistung zu einem Leistungserbringer zu prüfen, da eine Gruppenpsychotherapie oder eine Kombinationstherapie auch in gemeinsamer Leitung erfolgen können.
  • Des Weiteren sollte die Verfügbarkeit sowie Eignung von Sozialdaten bei den Krankenkassen als Datenquelle für das QS-Verfahren geprüft werden, um so den Dokumentationsaufwand für die Leistungserbringer so gering wie möglich zu gestalten und gleichzeitig auf die Datensparsamkeit zu achten.

Der Ergebnisbericht zur Prüfung und ggf. Weiterentwicklung des Indikatorensets hinsichtlich der Übertragbarkeit auf die Gruppentherapie und die Systemische Therapie war dem G-BA zum 31. Oktober 2022 vorzulegen.

Empfehlungen des IQTIG zur Übertragbarkeit des Indikatorensets auf die Gruppentherapie

Auch für die Übertragbarkeit bzw. Anpassung des QS-Verfahrens Ambulante Psychotherapie auf die Gruppenpsychotherapie kann das IQTIG bezüglich der dokumentationsbasierten Indikatoren keine Empfehlung aussprechen. Gründe hierfür sind die fehlende Evidenz insbesondere zu spezifischen Verbesserungspotenzialen, aber auch die bis dato noch geringe Relevanz der Gruppenpsychotherapie in der Versorgung.
Jedoch sollte eine Ausweitung der gesetzlichen Qualitätssicherung auf die Gruppentherapie mit einigem zeitlichen Abstand erneut geprüft werden, da sich die Neuregelungen der Psychothera-pie-Richtlinie in der Versorgung etablieren werden und der Anteil der Gruppenpsychotherapie an der Versorgung mutmaßlich zunehmen wird. Voraussetzung bleibt dennoch die Behebung des Forschungsdesiderats bezüglich der Versorgungsqualität und eine Weiterentwicklung der Leitlinien.
Die Empfehlung für den Einbezug der Systemischen Therapie im Einzelsetting in das QS-Verfahren besteht für den auf einer QS-Dokumentation basierenden Teil in der vorliegenden Form weiterhin.

Verwendung von Sozialdaten

Die Prüfung der Verwendung von Sozialdaten bei den Krankenkassen für das QS-Verfahren ergab, dass die Mehrheit der Abrechnungsziffern geeignet ist, die Anzahl, den Zeitpunkt und die Art der psychotherapeutischen Sitzungen abzubilden. Diese Informationen sind für die Operationalisierung der Qualitätsindikatoren jedoch nicht erforderlich. Mithilfe der übrigen, spezifischen GOPs lässt sich nur ein Bruchteil der inhaltlichen Anforderungen der jeweiligen Indikatoren abbilden bzw. enthalten sie – auch in Kombination – nicht alle für die Qualitätsindikatoren erforderlichen Informationen. Infolgedessen sind die Abrechnungsdaten, die bei den Krankenkassen vorliegen, für die Operationalisierung des empfohlenen Qualitätsindikatorensets nicht nutzbar.

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