Erweiterung des Evaluationskonzepts zur Untersuchung der Entwicklung der Versorgungsqualität gemäß § 136b Abs. 8 SGB V

Auftragsdetails
Auftragsname Erweiterung des Evaluationskonzepts zur Untersuchung der Entwicklung der Versorgungsqualität gemäß § 136b Abs. 8 SGB V
Auftragsdatum 21.07.2022
Abgabefrist 21.07.2023
Abgabe 20.07.2023 (termingerecht)
Status abgegeben
Beauftragung Erweiterung des Evaluationskonzepts zur Untersuchung der Entwicklung der Versorgungsqualität gemäß § 136b Abs. 8 SGB V
Beteiligungsverfahren nein

Auftragsinhalt

a) Das Institut nach § 137a SGB V hat das Zwischenergebnis der Beauftragung gemäß Ziffer I. (Erweiterung des Evaluationskonzepts) in Form einer umfassenden Präsentation spätestens acht Monate nach Beschlussfassung über weitere Leistungen oder Leistungsbereiche gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 110a Absatz 2 Satz 1 SGB V vorzustellen.

b) Das Institut nach § 137a SGB V hat einen Vorbericht über die Erweiterung des Evaluationskonzepts spätestens neun Monate nach Beschlussfassung über weitere Leistungen oder Leistungsbereiche gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 110a Absatz 2 Satz 1 SGB V vorzulegen. In Absprache mit dem IQTIG ist ein Beteiligungsverfahren nach § 137a Abs. 7 SGB V in Form eines schriftlichen Stellungnahmeverfahrens mit einer Frist von vier Wochen vorzusehen.

c) Das Institut nach § 137a SGB V hat das Ergebnis der Beauftragung in Form eines Abschlussberichts zwölf Monate nach Beschlussfassung über weitere Leistungen oder Leistungsbereiche gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 110a Absatz 2 Satz 1 SGB V vorzulegen.

d) Das Institut nach § 137a SGB V hat die fachlichen und technischen Spezifikationen zur Umsetzung der Untersuchung zur Entwicklung der Versorgungsqualität spätestens 15 Monate nach Beschlussfassung über weitere Leistungen oder Leistungsbereiche gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 110a Absatz 2 Satz 1 SGB V vorzulegen.

Veröffentlichungen