Sonderauswertung zur hüftgelenknahen Femurfraktur

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Vorgängerinstitut des IQTIG nach § 137a SGB V im Jahr 2010 mit der Entwicklung von Qualitätsindikatoren, Instrumenten und der damit verbundenen Dokumentation als Grundlage eines QS-Verfahrens zur Hüftendoprothesenversorgung beauftragt. Ziel war es u. a., ein vergleichendes leistungserbringerbezogenes und sektorenübergreifendes QS-Verfahren zur Verbesserung der Qualität der endo-prothetischen Versorgung (Primär- und Revisionseingriffe) des Hüftgelenks zu entwickeln.

Anlässlich einer Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) zum Erfassungsjahr 2015 wurde festgehalten, dass neben den QS-Verfahren Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung und Hüftendoprothesenversorgung eine zusätzliche Bundesauswertung in Form einer Sonderauswertung erfolgen soll. Mit dieser wurde das IQTIG am 15. Oktober 2015 beauftragt.

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