COVID-19-Sonderanalyse zum Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das IQTIG am 19. August 2021 damit beauftragt, mögliche Einflüsse der COVID-19-Pandemie auf die Datenerhebung und Datenlage im Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie zu untersuchen.

Für die Analysen wurden QS-Daten des Leistungsbereichs Ambulant erworbene Pneumonie, Leistungsdaten nach § 21 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG / §21-Daten) sowie Meldedaten des Robert Koch-Instituts (RKI) verwendet.Dabei wurden Daten der Erfassungsjahre 2019 und 2020 genutzt und miteinander verglichen. Es zeigten sich insbesondere bei den Sterblichkeits- und Verlegungsraten Unterschiede zwischen den Jahren, wobei diese im Jahr 2020 angestiegen sind.

Dieser Trend war sowohl für Fälle mit COVID-19-Diagnose zu beobachten als auch für Fälle ohne COVID-19-Diagnose.
Am 20. Oktober 2022 hat der G-BA das IQTIG mit einer Fortführung beauftragt. Die Ergebnisse aus der Sonderanalyse zum Erfassungsjahr 2020 wurden mit den Daten des Erfassungsjahres 2021 fortgeführt.
Auch im Jahr 2021 zeigte sich, dass das QS-Verfahren Ambulant erworbene Pneumonie durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst wurde.

 

COVID-19-Sonderanalyse Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie

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