QS-Verfahren Antibiotikatherapie in der Zahnmedizin: Abschlussbericht

Am 16. Januar 2020 hat der G-BA das IQTIG beauftragt zu prüfen, ob das vom AQUA-Institut 2015 abgegebene Qualitätssicherungsverfahrens zur Antibiotikatherapie in der Zahnmedizin umgesetzt werden kann.

Vor dem Hintergrund der Deutschen Antibiotika Resistenzstrategie war seinerzeit Handlungsbedarf entdeckt worden, die Verordnung von Antibiotika im Sektor der zahnmedizinischen Versorgung zu adressieren und durch ein rein sozialdatengestütztes Qualitätssicherungsverfahren zu begleiten. Im Arzneimittelverordnungsreport ließ sich Potential zur Optimierung des Verordnungsverhaltens erkennen, einerseits die Menge der verordneten antibiotischen Pharmaka und andererseits auch die Art der verschriebenen Medikamente betreffend.

Das IQTIG reichte den Bericht zur Prüfung der Umsetzbarkeit fristgerecht am 31. März 2021 beim G-BA ein und führte im Bericht Anpassungen durch, die zwischenzeitlich erfolgte Novellierungen von einschlägigen Richtlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen  erforderlich gemacht hatten. Hinsichtlich des Verfahrens ergaben sich keine Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit, so dass seitens des G-BA in der Folge eine Beauftragung zur Erstellung einer Spezifikation zum Qualitätssicherungsverfahren Antibiotikatherapie in der Zahnmedizinischen Versorgung veranlasst werden kann.

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