PPP-RL: Beginn der Datenübermittlung der Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Das Servicedokument zum Nachweis der Personalausstattung für die therapeutische Behandlung von Patienten in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik für die Erfassungsjahre 2020 und 2021 steht zur Verfügung. Ein Upload der Daten nach Registrierung ist ab dem 9. April 2021 möglich.

Die "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie" (PPP-RL) regelt die Details zu Art und Umfang der Nachweise für diese Strukturabfrage. Für die Erfassungsjahre 2020 und 2021 erfolgt die Datenübermittlung durch die Leistungserbringer mittels eines Servicedokuments, welches auf der Internetseite des G-BA zum Download zur Verfügung steht.

Das Servicedokument besteht aus zwei Teilen und unterstützt die Eingabe der Nachweisdaten für die Erfassungsjahre 2020 und 2021.

Die Daten des Jahres 2020 sind durch die Leistungserbringer bis zum 30. April 2021 zu übermitteln. Hierfür ist das Webportal unter der Adresse www.ppp-webportal.de zu verwenden.

Das Portal ist ab dem 9. April 2021 für die Datenübermittlung freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuvor über das Portal registrieren müssen. Die Registrierung steht ab dem 19. März 2021 zur Verfügung.

Bei fachlichen Fragen zur Strukturabfrage wenden Sie sich bitte an den G-BA: PPP-RL(at)g-ba.de.

Bei Rückfragen zur technischen Handhabung des Servicedokumentes (Teil A und Teil B) hilft Ihnen der IQTIG-Verfahrenssupport gerne weiter: verfahrenssupport(at)iqtig.org.

Weitere Informationen

Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

Telefon: (030) 58 58 26 - 170
Mail: presse(at)iqtig.org