PPP-RL: Auswertungs- und Berichtskonzept zur Erstellung der Quartals- und Jahresberichte für das Erfassungsjahr 2022 veröffentlicht

Seit dem 1. Januar 2020 regelt die "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie" (PPP-RL) Mindestanforderungen an die Personalausstattung in den Krankenhäusern der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung. 

Das IQTIG wurde mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 14. Mai 2020 mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der PPP-RL beauftragt. Diese beinhaltet unter anderem die Entwicklung eines Auswertungs- und Berichtskonzepts für die Jahresberichte nach § 11 Abs. 10 PPP-RL sowie die Quartalsberichte nach § 11 Abs. 13 Nr. 4 PPP-RL. Die Darstellung der Überprüfung der Daten auf Plausibilität sowie Vollständigkeit gemäß § 11 Abs. 8 PPP-RL sind ebenso Teil der Beauftragung.

Für das Erfassungsjahr 2022 wurde das Auswertungs- und Berichtskonzept auf Basis der Erkenntnisse der ersten Quartalsberichte und aufgrund erfolgter Richtlinienanpassungen überarbeitet. Die Freigabe für die genaue Umsetzung des Auswertungs- und Berichtskonzeptes für das Erfassungsjahr 2022 durch das IQTIG erfolgte am 18. August 2022 durch den Beschluss des G-BA.

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