Sekundäre Datennutzung: IQTIG startet Bearbeitung der Anträge

Im Rahmen der Aufgaben nach § 137a Sozialgesetzbuch (SGV) Fünftes Buch (V) erfasst das IQTIG Daten der externen stationären Qualitätssicherung. Diese Daten können auch von Dritten für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich ist jede natürliche oder juristische Person antragsberechtigt. Die Ergebnisse der sekundären Datennutzung dürfen ausschließlich zur eingereichten Fragestellung verwendet und die Ergebnisse nur wissenschaftlich publiziert werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den durch die sekundäre Datennutzung entstehenden Kosten finden Sie hier.

Die beim IQTIG eingereichten Unterlagen werden zunächst einer Vorprüfung unterzogen. Nach Vorliegen eines formal vollständigen Antrags wird dem Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA) innerhalb von acht Wochen das Ergebnis der Vorprüfung mitgeteilt. Dieser entscheidet über die Annahme des Antrags. Nach Genehmigung durch den G-BA veröffentlicht das IQTIG den Antrag auf seiner Website.

Weitere Informationen

Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

Telefon: (030) 58 58 26 - 170
Mail: presse(at)iqtig.org