QS-Verfahren: Datengrundlage und Lieferfristen für das Erfassungsjahr 2019 veröffentlicht

Die Übersicht zu der Datengrundlage und den Lieferfristen für das Erfassungsjahr 2019 (Version vom 18. April 2019) steht nun auf der IQTIG Website zur Verfügung. Aus der Übersicht sind die genauen Zeitrahmen der Datengrundlage für die Auswertungen 2019, sowie die Fristen der Datenlieferungen für die einzelnen QS-Verfahren bzw. Module zu entnehmen. Dies betrifft sowohl die indirekten wie auch die direkten QS-Verfahren.

Zu beachten ist, dass sich die Zuordnung ab der Auswertung 2019 immer nach dem Entlassdatum richtet. Die Anwenderinformationen zum QS-Filter beschreiben die Auslösung der dokumentationspflichtigen Fälle und unterscheiden sich daher ggf. von den Auswertungszeiträumen. Alle Fälle, deren Entlassung erst 2020 stattfindet, werden in der Auswertung zum Erfassungsjahr 2020 berücksichtigt. 

Mit dieser Umstellung der Spezifikation 2019 wurde eine einheitliche Regelung für alle QS-Verfahren geschaffen. Bislang wurden in einigen QS-Verfahren nur Patientinnen und Patienten eingeschlossen, die im Erfassungsjahr stationär aufgenommen und bis zum 31. Januar des Folgejahres aus dem Krankenhaus entlassen wurden. Diese Frist wurde nun bis zum 31. Dezember des Folgejahres verlängert. Dadurch werden auch Fälle mit sehr langen stationären Verweildauern von der Qualitätssicherung erfasst. Die Auswertung kann auf diese Weise nach dem Entlassungsdatum erfolgen. Die Vorlagen zur Sollstatistik werden entsprechend angepasst.

Bei Fragen steht Ihnen das Team des IQTIG-Verfahrenssupports gerne zur Verfügung:

(030) 58 58 26 - 340 oder per E-Mail unter verfahrenssupport(at)iqtig.org.

Weitere Informationen

Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

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