Elektronische Dokumentation der organisierten Krebsfrüherkennung soll am 1. Oktober 2020 starten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2020 beschlossen, die Vorgaben zur Dokumentation nach der "Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme" (oKFE-RL) zum 1. Oktober 2020 in Gang zu setzen. Der Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Demnach sind die in der Richtlinie geregelten Vorgaben zur Leistungserbringerdokumentation ab dem 1. Oktober verpflichtend anzuwenden. Der Beschluss setzt auch die Voraussetzung der vollständigen Dokumentation zur Abrechnung der Leistung wieder ein. Am 5. Dezember 2019 hatte der G‑BA beschlossen, die Dokumentationsvorgaben nach oKFE-RL ab dem 1. Januar 2020 befristet auszusetzen.

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Marc Kinert
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