Externe Qualitätssicherung: Bericht zur Datenvalidierung zum Erfassungsjahr 2017 online

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Bericht zur Datenvalidierung am 9. Oktober 2019 zur Veröffentlichung freigegeben. Der Bericht stellt die Ergebnisse des Datenvalidierungsverfahrens 2018 zum Erfassungsjahr 2017 für die Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung dar. Die Datenvalidierung ist ein Kernelement der externen Qualitätssicherung und in der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) verankert. Ziel ist die Prüfung der Validität der von den Krankenhäusern übermittelten Qualitätssicherungsdaten.

Das Datenvalidierungsverfahren besteht aus drei wesentlichen Elementen, deren Ergebnisse im Bericht zur Datenvalidierung dargestellt werden. Diese umfassen die Ergebnisse:

  1. zur Statistischen Basisprüfung (Vollzähligkeits-, Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung),
  2. zum Stichprobenverfahren mit Datenabgleich, in dem die Übereinstimmung der Qualitätssicherungsdokumentation mit der Patientenakte überprüft wird und
  3. zum Gezielten Datenabgleich, in dem die Übereinstimmung der Qualitätssicherungsdokumentation mit der Patientenakte wegen konkreter Anhaltspunkte auf Dokumentationsmängel überprüft wird.

Bei rechnerischer Auffälligkeit in der Statistischen Basisprüfung werden die ermittelten Ergebnisse im . Strukturierten Dialog mit den Krankenhäusern thematisiert. Dazu hat das IQTIG die Ergebnisse von insgesamt 157 Auffälligkeitskriterien zur Plausibilität, Vollständigkeit und Vollzähligkeit für alle bundesweit datenliefernden Standorte analysiert und bewertet.

Ergebnisse der Stichprobenprüfung mit Datenabgleich für die drei 2018 ausgewählten QS-Verfahren: Herzschrittmacher-Aggregatwechsel, Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung und Kornarchirurgie, isoliert beinhalten die Übereinstimmungsraten der übermittelten QS-Daten mit den Angaben in 20 zufällig gezogenen Patientenakten je zufällig ermitteltem Krankenhausstandort.

Der Gezielte Datenabgleich wurde im Datenvalidierungsbericht 2019 zum ersten Mal thematisiert und beinhaltet Angaben zur Anzahl von Krankenhäusern die aufgrund von Dokumentationsmängeln im o.g. Stichprobenverfahren festgestellt wurden und deshalb zum Erfassungsjahr 2018 erneut überprüft werden.

Das IQTIG erstellt jedes Jahr einen Bericht zur Datenvalidierung und veröffentlicht diesen nach Beschluss des G-BA.

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Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

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