QS-Verfahren nach DeQS-RL: Datenannahmestelle Niedersachsen im Erfassungsjahr 2019 noch offen
In Niedersachen erfolgt derzeit keine Datenannahme für die QS-Verfahren nach der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL). Grund dafür ist das Fehlen einer Datenannahmestelle. Dies hat die zuständige Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung (LAG) mitgeteilt. Betroffen sind sowohl Krankenhäuser als auch der niedergelassene Bereich.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen hat mit Ablauf des Erfassungsjahres 2018 zum 31. März 2019 ihre Funktion als Datenannahmestelle eingestellt. Ab Mitte 2019 soll demnach eine neue Datenannahmestelle zur Verfügung stehen. Bis dahin sollen die Leistungserbringer in Niedersachsen ihre Daten weiterhin erheben und für einen späteren Export an die neue Datenannahmestelle vorhalten.
Die LAG Niedersachsen wird einen Dritten mit der Datenannahme beauftragen. Sämtliche Verfahren gemäß der DeQS-RL werden sodann über diese neue Datenannahmestelle abgewickelt – inklusive des neuen QS-Verfahrens Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen (NET) einschließlich Pankreastransplantationen ab 2020.
Laut DeQS-RL § 9 Absatz 1 Satz 5 ist definiert, dass eine Datenannahmestelle mit einer Frist von 18 Monaten zum Jahresende gegenüber der zuständigen LAG schriftlich erklären kann, dass sie die Datenannahme für ihre Mitglieder nicht auf eigene Kosten durchführt und damit ihre Funktion als Datenannahmestelle beendet. Da das IQTIG die Information zur Schließung der Datenannahmestelle nicht entsprechend der Frist erhalten hat, ist in der zurzeit gültigen Spezifikation zum Erfassungsjahr 2019 noch die KV Niedersachsen ohne zeitliche Beschränkung als Datenannahmestelle nach §9 Abs. 1 der DeQS-RL ausgewiesen. Dadurch wurden auch noch nach dem 31. März 2019 von den Leistungserbringern in Niedersachen Daten an diese Datenannahmestelle geschickt.
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