Strukturelle und personelle Ausstattung von Perinatalzentren: IQTIG hat am 1. Januar 2023 erneut Strukturabfrage gestartet

1. Januar 2023 - Das IQTIG nimmt die Daten der Strukturabfrage zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar 2023 entgegen. Bis 1. März 2023 sind noch Korrekturen der übermittelten Angaben möglich. Zur Übermittlung der Daten steht ein Login-Portal des IQTIG sowie das Mailpostfach nicu(at)iqtig.org zur Verfügung.

Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor. Im Januar 2023 werden demnach die Daten aus dem Erfassungsjahr 2022 erhoben. Im vergangenen Jahr beteiligten sich 309 Einrichtungen an der Strukturabfrage. Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet.
Grundlage für die Abfrage ist die "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) des G-BA. Perinatalzentren sind Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm spezialisiert haben. Frühchen mit einem Geburtsgewicht von mehr als 1.500 Gramm können auch von Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) versorgt werden.

Bereits im Oktober 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für Perinatalzentren zwei Regelungen verlängert, die ursprünglich Ende 2022 auslaufen sollten. Zum einen haben Perinatalzentren bis Ende 2023 die Möglichkeit, das Verfahren des Klärenden Dialogs für die Erfüllung der Personalanforderungen zu nutzen und im Zuge dessen entsprechende Zielvereinbarungen zu treffen. Zum anderen gilt bis 31. Dezember 2023 die Übergangsregelung für Perinatalzentren, ihre Daten zur Strukturabfrage mittels einer Checkliste zu übermitteln.

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Marc Kinert
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