Neue Spezifikation für die Strukturabfrage der Perinatalzentren ausgesetzt: Datenübermittlung für Erfassungsjahr 2019 weiter per Checkliste

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. September 2019 Übergangsregelungen für die Strukturerhebung im Rahmen der "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) beschlossen. Die Übermittlung der Daten der Strukturabfrage von den Einrichtungen an das IQTIG für das Erfassungsjahr 2019 wird weiterhin in der bisherigen elektronischen Form erfolgen „auf Basis der Checkliste gemäß Anlage 3 in der am 18. Mai 2018 beschlossenen (BAnz AT 24.08.2018 B4) und am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Fassung, die vom G-BA als Servicedokument für die Übermittlung der Daten zur Verfügung gestellt wird.“

Damit ist die bislang veröffentlichte Spezifikation zur Strukturabfrage für das Erfassungsjahr 2019 außer Kraft gesetzt.

Krankenhausstandorte, die sehr kleine Frühgeborene behandeln, sind seit Anfang 2018 verpflichtet, Angaben zur strukturellen sowie personellen Ausstattung der Einrichtung an das IQTIG zu übermitteln. Damit soll geprüft werden, ob diese Perinatalzentren (Versorgungsstufe I und II) bzw. Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) die festgelegten strukturellen und personellen Voraussetzungen einhalten.

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Marc Kinert
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