Strukturabfrage 2022 zur strukturellen und personellen Ausstattung von Perinatalzentren und Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt beendet

Die Frist zur Lieferung von Daten zur strukturellen und personellen Ausstattung von Perinatalzentren und Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt ist abgelaufen. Bis zum 1. März 2022 sind allerdings noch Korrekturen der übermittelten Angaben möglich. Zur Übermittlung der Daten steht ein Login-Portal des IQTIG sowie das Mailpostfach nicu(at)iqtig.org zur Verfügung.

Grundlage für die Abfrage ist die "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) des  Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Perinatalzentren sind Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm spezialisiert haben. Frühchen mit einem Geburtsgewicht von mehr als 1.500 Gramm können auch von Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt versorgt werden.

Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor. Im Januar 2022 wurden demnach die Daten aus dem Erfassungsjahr 2021 erhoben. Im vergangenen Jahr beteiligten sich 314 Einrichtungen an der Strukturabfrage.

Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den G-BA, der dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet.

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Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

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